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Diesel Abgasskandal
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Thema: News

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Alexander Kainz von der CLLB im ACE-Interview: Verjährung droht – Welche Rechte haben Autofahrer?

Allgemein, VW - Volkswagen19. Oktober 2018

Lesen Sie im Überblick, welche Rechte Sie als Geschädigter haben und warum Betroffene im VW Dieselskandal schnellstmöglich handeln sollten.

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Opel rückt im Abgasskandal in den Fokus – Razzia und Rückruf

Cascada, Insignia, Opel Abgasskandal, Zafira18. Oktober 2018

Durchsuchungen bei Opel wegen Verdachts der Abgasmanipulation, CLLB Rechtsanwälte bietet geschädigten Autokäufern eine kostenfreie Erstberatung an.

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An Fahrverboten führt in Berlin kein Weg vorbei

Allgemein11. Oktober 2018

Nach Hamburg, Stuttgart oder Frankfurt müssen Diesel-Fahrer nun auch in Berlin mit Fahrverboten rechnen.

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OLG Karlsruhe erlässt weitreichende Verfügung zugunsten von Käufern im VW Abgasskandal

VW - Volkswagen25. Juli 2018

Wegweisende Verfügung des OLG Karlsruhe zugunsten von Käufern im Dieselabgasskandal

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Auch Opel gerät im Dieselskandal unter Verdacht

Cascada, Insignia, Opel Abgasskandal, Zafira24. Juli 2018

Abschalteinrichtungen bei drei Opel-Modellen entdeckt – Autobauer muss sich gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt erklären

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Wichtiger Schritt im Dieselskandal – VW scheitert mit Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht

VW - Volkswagen6. Juli 2018

Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden gegen die Auswertung sichergestellter interner VW-Unterlagen zum Dieselskandal zurück

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Unzulässige Abschalteinrichtung beim Audi A6 und A7 – KBA ordnet Rückruf an

A6, A7, Audi Abgasskandal12. Juni 2018

Audi A6 und A7 mit 3-Liter-Dieselmotor werden zurückgerufen – Betroffen sind vermeintlich saubere Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6

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Abgasskandal bei Mercedes angekommen

Mercedes Abgasskandal11. Juni 2018

Rückruf von 238.000 Diesel-Fahrzeugen angekündigt. Unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung – Neben Mercedes Vito auch C-Klasse und Geländewagen GLC betroffen

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Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückruf für 60.000 Porsche Cayenne und Porsche Macan an

Cayenne, Macan, Porsche25. Mai 2018

Prüfer des KBA entdecken erneut unzulässige Abschalteinrichtungen – Porsche kein unbeschriebenes Blatt im Dieselskandal

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Neue Schummelsoftware beim Audi A6 und A7 entdeckt

A6, A7, Audi Abgasskandal16. Mai 2018

Audi A6 und A7 der siebten Generation mit 3-Liter-V6-Dieselmotoren und der Abgasnorm Euro 6 betroffen – Verkaufs- und Auslieferungsstopp

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    Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags

    In Ihrem Fall scheint der Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags die wirksamste Methode zu sein – auch, wenn Sie diesen bereits vor Jahren abbezahlt haben. Wurde der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, haben Sie sogar Chancen, 100% der bereits gezahlten Raten und Ihre Anzahlung wieder zurück zu erhalten.

    Neben dem Widerruf des Autokredit-Vertrags können Sie aber auch Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung fordern. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Ansprüche Sie im Detail geltend machen können.

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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    Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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    Sie können eventuell Geld zurückfordern oder haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug.

    Als Betroffener im Dieselskandal stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

    • Vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs zurückverlangen
    • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
    • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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    • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
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    Ihr Fall bedarf einer persönlichen Überprüfung.

    Auf Basis Ihrer Angaben, können wir keine eindeutige Aussage treffen.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite am Besten Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

    Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Auto-Leasingvertrags

    Ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht München hat es bereits bestätigt: Auch ein Leasingvertrag kann widerrufen werden – und das auch noch Jahre später. Im Idealfall erhalten Sie damit gegen Abgabe Ihres Fahrzeugs alle bereits gezahlten Leasingraten zurück und sind Ihr Auto damit praktisch “umsonst” gefahren”. Das ist vor allem für im Dieselskandal betroffene Modelle lukrativ, aber natürlich auch für Benziner.

    Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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    Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

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