Diesel Abgasskandal

Der Januar in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

13.01.2021 | Quelle: anwalt.de

Verbraucherfreundliches Urteil: Schadensersatz für Verbraucher auch bei Autokauf nach Bekanntgabe des Abgasskandals

Nach einem Urteil des OLG Köln steht Betroffenen auch dann ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn sie ihr Fahrzeug nach der Ad-hoc-Mitteilung von VW im September 2015 gekauft haben, sofern das Update zum Zeitpunkt des Erwerbes bereits aufgespielt war. Ein betroffener Fahrzeugkäufer hatte seinen Tiguan erst 15 Monate nach der Bekanntgabe des Skandals erworben, das Update war bereits aufgespielt. Der Käufer wurde getäuscht, denn das aufgespielte Softwareupdate in seinem Fahrzeug war manipuliert, was der Kläger nicht wusste.

Das OLG Köln ging in dieser Fallvariante von einem fortwirkenden sittenwidrigem Verhalten von VW aus und wiesen die Berufung des VW – Konzerns mit Urteil vom 18. Dezember 2020 ab (Az. 20 U 288/19) zurück. Der Autobauer hatte argumentiert, dass Käufern, welche das Fahrzeug nach der Veröffentlichung er Manipulationen von VW an der Motorsteuerungssoftware bei EA 189 Motoren  erworben haben, kein Anspruch auf Schadensersatz mehr zustehe, weil hierdurch die Sittenwidrigkeit des Handelns des VW – Konzerns entfallen sei.

27.01.2021 | Quelle: anwalt.de

Gute Erfolgsaussichten für Daimler-Kläger dank BGH-Beschluss

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 19.01.021, Az.: VI ZR 433/19 ein Urteil des OLG Köln aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das OLG Köln zurückverwiesen.

Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines Diesel – Käufers gegen Daimler, in welchem der Kläger Daimler vorwirft, dass in den Motor seines Fahrzeuges Mercedes-Benz C 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde  und er hierdurch vorsätzlich und sittenwidrig iSd § 826 BGB geschädigt worden sei. Der Autobauer habe, so der klägerische Vortrag, diese unzulässige Abschalteinrichtung auch gegenüber dem Kraftfahrtbundeamt im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens verschleiert und nicht offen gelegt. Das OLG Köln hatte die Klage abgewiesen.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben, weil sich das OLG Köln nicht hinreichend mit dem klägerischen Vortrag befasst habe, wonach Daimler eventuell „unzutreffende Angaben“ über den Einsatz von Abschalteinrichtungen gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt getätigt habe. Laut Beschluss des Bundesgerichtshofs hätte sich das Oberlandesgericht damit auseinandersetzen müssen, ob der  Autobauer im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt „unzutreffende Angaben“ gemacht hat. Sollte sich dies bestätigen, dann könnten sich daraus Anhaltspunkte für ein bewusstes und sittenwidriges Verhalten der Beklagten ergeben, was sich auch auf die Entscheidung des Berufungsgerichts auswirken könne.

Der Bundesgerichtshof hat damit all jenen Gerichtsentscheidungen eine Absage erteilt, welche die in Millionen Fahrzeuge verbauten „Thermofenster“ als von vornherein nicht sittenwidrig eingestuft und darauf gestützte Schadensersatzklagen abgewiesen haben; eine erfreuliche Entwicklung zugunsten geschädigter Verbraucher.

28.01.2021 | Quelle: diesel-abgasskandal.de

Mehrere positive Urteile gegen die Audi AG

Zunehmend muss auch die Audi AG Schadensersatzansprüche von Betroffenen bedienen. Konkret handelt es sich dabei um Eigentümer von Fahrzeugen, in denen die von Audi hergestellten Motoren 3.0 TDI und 4.2 TDI 6- und 8-Zylindermotoren verbaut sind. Die Motoren finden sich beispielsweise im

  • VW Touareg,
  • im Porsche Macan und Cayenne
  • sowie in verschiedenen Audi Modellen.

Bislang haben beispielsweise die Oberlandesgerichte in Düsseldorf, Oldenburg und Koblenz Betroffenen Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Eigentümern von Porsche Dieseln, Audi 3.0 TDI oder 4.2 TDI sowie von VW Touareg TDI mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 raten die CLLB Rechtsanwälte zeitnah eine anwaltliche Prüfung des Falls durchführen zu lassen. Betroffene sollen sobald als möglich handeln, da Ende 2021 eventuell eine Verjährung eintreten könnte.

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