Diesel Abgasskandal

Der Januar in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

09.01.20232 | Quelle: anwalt.de

Opel-Urteil: Mandant erhält rund 24.000 Schadensersatz

Das Landgericht Ravensburg hat die Adam Opel GmbH verurteilt, einen Schadenersatz in Höhe von 24.666,05 Euro aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen. Das Gericht bestätigte, dass Opel in den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hatte, was zu Ansprüchen der Kunden auf Schadensersatz führte. Ähnlich wie Volkswagen mit seinem Skandalmotor EA189, nutzte Opel auch eine Prüfstanderkennung. Das Grundsatzurteil vom 25.05.2022 des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigte, dass Volkswagen wegen des Einsatzes des „Schummelmotors“ haftbar ist und Schadenersatz für betroffene Kundenfahrzeuge zahlen muss.

 

17.01.2023 | Quelle: wallstreet-online.de

Offiziell: Auch das KBA stuft das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat sich im Rahmen des Diesel Abgasskandals der Meinung mehrerer Gerichte angeschlossen, die das sogenannte Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einstufen. Das KBA hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin seine Wortwahl geändert und geht damit einen wichtigen Schritt in der juristischen Aufarbeitung des Skandals. In einem Schreiben vom KBA an das Berliner Landgericht hieß es nämlich erstmalig „…und wird als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet.“ – also so wie im ersten Diesel-Abgasskandal von VW um den Motor EA189. Und da ist VW bekanntlich vor dem BGH verurteilt worden. Damit steigen abermals die Chancen für Dieselfahrerinnen und -fahrer, bei einer Klage erfolgreich ihre Ansprüche durchzusetzen.

Im konkreten Fall vor dem LG Berlin hat der Halter eines Mercedes B 180 CDI mit 80 kW der Abgasnorm 5 gegen den Autohersteller geklagt, nachdem sein Fahrzeug von einem verpflichtenden Rückruf betroffen war. Das KBA bestätigte in einem Schreiben, dass es sich bei dem Mercedes nicht um einen genehmigten Typ handelt, weil die Abgasvorschriften nicht eingehalten wurden. Wenn der Rückruf nicht durchgeführt wird, drohe dem Fahrzeughalter ein Verbot des Fahrzeugbetriebs.

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