Diesel Abgasskandal

Der Juli in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

7.7.2021 | Quelle: swr.de

Daimler jetzt im Fokus der Verbraucherschützer

Mit der Einreichung einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rückt Daimler nun in den Fokus der Verbraucherschützer. Der Vorwurf: eine bewusste Manipulation der Abgaswerte.

Konkret wirft die Verbraucherzentrale dem Autobauer vor, unterschiedliche Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, z. B. Manipulationen am Onboard-Diagnose-System sowie eine Kühlmittelsollwert-Temperaturregelung.

Daimler hält jedoch daran fest, dass die verwendeten Abgastechniken zulässig seien. „Trotz behördlicher Rückrufe bestreitet die Daimler AG bis heute, gezielt die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipuliert zu haben“, sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Die Musterfeststellungsklage des Verbands bezieht sich auf Fahrzeuge mit dem Motortypen OM651. Bis zu 50.000 betroffene Fahrzeughalter mit Mercedes GLC- und GLK-Modellen haben die Möglichkeit, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen. Die Musterklage vereinfacht es den Verbrauchern, Schadensersatz einzufordern.

Insbesondere da die betroffenen Fahrzeuge bereits im Jahr 2018 zurückgerufen wurden und demnach Ende des Jahres mit der Verjährung zu rechnen ist, sollten Verbraucher schnell handeln. Melden Sie sich bei unseren Rechtsexperten, wenn Sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen möchten.

16.7.2021 | Quelle: anwalt.de

Schadensersatz für Mercedes GLK 220

Mit Urteil vom 25. Juni 2021 spricht das Landgericht Tübingen Schadensersatz für einen Mercedes GLK 220 zu.

Bei dem Fahrzeug mit dem Motortypen OM 651 trugen verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen wie z. B. die Motorsteuerungssoftware und die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung dazu bei, dass die Stickoxid-Emissionen im Straßenverkehr im Vergleich zum Prüfmodus anstiegen.

Im Jahr 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt deshalb einen Rückruf des Fahrzeugs an. Alle unzulässigen Abschalteinrichtungen sollten dabei entfernt werden. Daimler konnte die Vorwürfe jedoch nicht widerlegen.

Da der Schaden für den Kläger bereits bei Abschluss des Kaufvertrags entstand, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Damit hat der Kläger die Chance auf Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung, die sich aus den gefahrenen Kilometern zusammensetzt.

20.7.2021 | Quelle: lto.de

Chance auf Schadensersatz auch bei Weiterverkauf betroffener Fahrzeuge

Verbraucher, die in der Vergangenheit Halter eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs waren, dieses in der Zwischenzeit jedoch weiterverkauft haben, können jetzt auch Schadensersatz einfordern.

Der Bundesgerichtshof kam in weiteren Urteilen zu dem Ergebnis, dass der Weiterverkauf von betroffenen Fahrzeugen den Schadensersatzanspruch nicht aufheben kann.

Zwei Kläger mit Fahrzeugen mit dem Motortypen EA189 können sich über Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) freuen, trotz der Tatsache, dass sie die Fahrzeuge weiterverkauft hatten.

In einem der beiden Fälle hatte der Verbraucher nach dem Fahrzeugverkauf zudem eine Wechselprämie erhalten. Da die Wechselprämie jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Substanz- oder Nutzungswert des Fahrzeugs steht, ist diese nach Aussage des VI. Senats auch nicht vom Schadensersatzanspruch abzuziehen.

Kostenfreie anwaltliche Erst­ein­schätz­ung Ihres Falles gewünscht?

Schreiben Sie uns!
Die mobile Version verlassen