Diesel Abgasskandal

Der März in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

21.02.2023 | Quelle: diesel-abgasskandal.de

VG Schleswig: Software-Update ist rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass das Software-Update im VW-Abgasskandal für Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält und daher rechtswidrig ist. Dies könnte dazu führen, dass der Abgasskandal für Millionen betroffener Dieselfahrzeuge von vorne losgeht. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits Klagen gegen Freigabebescheide des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eingereicht. Auch Schadenersatzansprüche könnten den betroffenen Fahrzeughaltern zustehen, für die eine Entscheidung des EuGH erwartet wird.

Zum ausführlichen Artikel bei uns: Software-Update nach Urteil des VG Schleswig rechtswidrig

 

21.03.2023 | Quelle: diesel-abgasskandal.de

Bahnbrechendes Urteil vom EuGH

In einem bahnbrechenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof die Tür für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal geöffnet. Das Gericht entschied, dass Autohersteller auch dann haftbar gemacht werden können, wenn sie eine unzulässige Abschalteinrichtung fahrlässig verwenden, und nicht nur bei Vorsatz.

„So lassen sich Schadenersatzansprüche im Abgasskandal wesentlich einfacher durchsetzen. Denn bisher sind die deutschen Gerichte einschließlich des BGH davon ausgegangen, dass der Autohersteller den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt haben muss, um schadenersatzpflichtig zu sein. Nun reicht schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche aus und die lässt sich einfacher nachweisen als Vorsatz“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.

In diesem konkreten Fall ging es um einen Mercedes 220 CDI mit Thermofenster, bei dem der Käufer Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend machte.

Der EuGH betonte, dass das EU-Recht die Interessen der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen schützt, und dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass solche Käufer einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller geltend machen können.

Zum ausführlichen Artikel bei uns: EuGH erleichtert Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

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