Diesel Abgasskandal

Der April in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

08.04.2022 | Quelle: diesel-abgasskandal.de

Auch Nachfolgemotor EA 288 enthält unzulässige Abschalteinrichtung

Mit Urteil vom 10. März 2022 (Az.: 24 U 112/21) hat das OLG Köln VW zu Schadensersatz bei einem Skoda Superb mit dem Dieselmotor EA 288 verurteilt.

Die Entscheidung basiert – entgegen aller Behauptungen des Autobauers – darauf, dass auch im Nachfolgemotor 288 des vom Abgasskandal betroffenen Motors EA 189 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind.

Der betroffene Motor des Typs EA 288 wird dabei nicht nur in den Dieselfahrzeugen der Marke Skoda, sondern auch in Fahrzeugen der Marken VW, Audi und Seat eingesetzt.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen im Jahr 2015 als Neuwagen gekauften Skoda Superb 2.0 TDI. VW wird dabei vorgeworfen im Typengenehmigungsverfahren eine entscheidende Funktion verschwiegen zu haben, um das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu täuschen und eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verdecken.

Wie bei zahlreichen Fällen den Motortyp EA 189 betreffend hat der Fahrzeugkäufer danach Anspruch auf Rückabwicklung und Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die erbrachten Kilometer. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

 

28.04.2022 | Quelle: anwalt.de

Immer mehr Urteile im Fiat Abgasskandal machen Hoffnung auf baldige obergerichtliche Entscheidungen

Betroffene Fahrer von Fahrzeugen des italienischen Herstellers FCA Italy S.p.A. sollten jetzt aufmerksam sein. In immer mehr Urteilen entscheiden sich Gerichte für Verbraucher.

Zuletzt verurteilte das Landgericht Ravensburg (Az. 2 O 114/21) den Autobauer am 31. Januar 2022 aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung in einem Wohnmobil mit Fiat Ducato-Antrieb.

Hintergrund der illegalen Abschalteinrichtung ist die automatische Deaktivierung der Abgasreinigung nach etwa 22 Minuten, was dazu führt, dass das betroffene Fahrzeug die geltenden Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen kann.

Den Kläger erwartet nun eine Erstattung von über 50.000 Euro, welche sich aus der Differenz des vor acht Jahren gezahlten Erwerbspreises abzüglich der Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer ergibt.

Neben dem Landgericht Ravensburg hat sich auch das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 14. April 2022 (Az. 20 O 147/21) klar positioniert. Es ist davon auszugehen, dass es in naher Zukunft auch obergerichtliche Entscheidungen gegen Fiat geben wird.

 

29.04.2022 | Quelle: anwalt.de

Anspruch auf Schadensersatz auch über dreijährige Verjährungsfrist

Es besteht Hoffnung für zahlreiche Betroffene, deren regelmäßige Verjährungsfrist bald abläuft oder bereits abgelaufen ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) spricht betroffenen Fahrzeughaltern Ansprüche zu, wenn das Fahrzeug als Neuwagen vor nicht mehr als 10 Jahren erworben wurde.

Der Anspruch besteht jedoch nur, wenn es sich um den Erwerb von Neuwagen handelt. Bei Gebrauchtwagenkäufen oder Käufen nach dem 22.09.2015 entfällt der Anspruch, zumindest dann, wenn es sich um Fahrzeuge mit dem Motortyp EA 189 handelt.

Wie sich die Rechtslage beim Nachfolgemotor EA 288 verhält, bleibt spannend abzuwarten.

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