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Kategorie: VW – Volkswagen

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  2. Kategorie "VW – Volkswagen"

Der Dezember in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein, Mercedes Abgasskandal, VW - Volkswagen22. Januar 2021

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Der November in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein, Audi Abgasskandal, Mercedes Abgasskandal, VW - Volkswagen22. Dezember 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Der September in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Cayenne, Mercedes Abgasskandal, Porsche, Seat, VW - Volkswagen15. Oktober 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Benziner in Abgasskandal bei Audi verwickelt?

Audi Abgasskandal, VW - Volkswagen19. August 2020

München, 19.08.2020. Ein unabhängiges Gerichtsgutachten bringt Audi im Abgasskandal gehörig unter Druck. Das Gutachten liefert deutliche Hinweise darauf, dass nicht nur bei Audi-Dieselfahrzeugen die Abgaswerte manipuliert wurden, sondern auch bei Benzinern. Der Abgasskandal würde dann bei der VW-Tochter eine ganz neue Dimension erreichen.

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Der Juli in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein, Fiat, Iveco, VW - Volkswagen10. August 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Der Juni in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein, Audi Abgasskandal, Mercedes Abgasskandal, VW - Volkswagen21. Juli 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Der Mai in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein, Audi Abgasskandal, Mercedes Abgasskandal, VW - Volkswagen15. Juni 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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BGH-Urteil im Abgasskandal – VW ist schadens­ersatz­pflichtig

Allgemein, VW - Volkswagen25. Mai 2020

München, 25.05.2020. Fast fünf Jahre ist es her, dass der VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 bekannt wurde. Nun gibt es ein erstes Urteil des Bundesgerichtshofs. Wie zu erwarten war, hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). Durch die Verwendung…

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Keine Verjährung im Abgasskandal bei Klageerhebung in 2019

Allgemein, VW - Volkswagen19. Mai 2020

OLG Stuttgart: Keine Verjährung im Abgasskandal bei Klageerhebung in 2019, CLLB Rechtsanwälte – Ihre Experten. Tel. 089-552999-50

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Der April in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein, Mercedes Abgasskandal, VW - Volkswagen10. Mai 2020

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Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags

In Ihrem Fall scheint der Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags die wirksamste Methode zu sein – auch, wenn Sie diesen bereits vor Jahren abbezahlt haben. Wurde der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, haben Sie sogar Chancen, 100% der bereits gezahlten Raten und Ihre Anzahlung wieder zurück zu erhalten.

Neben dem Widerruf des Autokredit-Vertrags können Sie aber auch Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung fordern. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Ansprüche Sie im Detail geltend machen können.

Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags

In Ihrem Fall scheint der Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags die wirksamste Methode zu sein – auch, wenn Sie diesen bereits vor Jahren abbezahlt haben. Wurde der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, haben Sie sogar Chancen, 100% der bereits gezahlten Raten und Ihre Anzahlung wieder zurück zu erhalten.

Neben dem Widerruf des Autokredit-Vertrags können Sie aber auch Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung fordern. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Ansprüche Sie im Detail geltend machen können.

Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Sie können eventuell Geld zurückfordern oder haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug.

Als Betroffener im Dieselskandal stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

  • Vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs zurückverlangen
  • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
  • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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Sie können eventuell Geld zurückfordern oder haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug.

Als Betroffener im Dieselskandal stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

  • Vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs zurückverlangen
  • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
  • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Ihr Fall bedarf einer persönlichen Überprüfung.

Auf Basis Ihrer Angaben, können wir keine eindeutige Aussage treffen.

Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite am Besten Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Auto-Leasingvertrags

Ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht München hat es bereits bestätigt: Auch ein Leasingvertrag kann widerrufen werden – und das auch noch Jahre später. Im Idealfall erhalten Sie damit gegen Abgabe Ihres Fahrzeugs alle bereits gezahlten Leasingraten zurück und sind Ihr Auto damit praktisch “umsonst” gefahren”. Das ist vor allem für im Dieselskandal betroffene Modelle lukrativ, aber natürlich auch für Benziner.

Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Auto-Leasingvertrags

Ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht München hat es bereits bestätigt: Auch ein Leasingvertrag kann widerrufen werden – und das auch noch Jahre später. Im Idealfall erhalten Sie damit gegen Abgabe Ihres Fahrzeugs alle bereits gezahlten Leasingraten zurück und sind Ihr Auto damit praktisch “umsonst” gefahren”. Das ist vor allem für im Dieselskandal betroffene Modelle lukrativ, aber natürlich auch für Benziner.

Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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