Bis zu 15% Schadensersatz: Immer mehr positive Urteile dank Sensationsurteil vom BGH
Das BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 war wegweisend. Definiert wurde dabei der sogenannte „Differenzschaden“ (Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem Wert des Fahrzeugs ohne Abgasmanipulation).
Die gute Nachricht: Immer mehr Gerichte in Deutschland orientieren sich am Urteil des BGHs und sprechen den Klägern Schadensersatz zu. Insbesondere bei Audi, VW und BMW Modellen. Bis zu 15% Schadensersatz sind drin. Millionen Dieselfahrer können daher so einfach wie noch nie Ihre Ansprüche durchsetzen!
Auch vor Audi macht der Abgasskandal nicht Halt. Aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung muss der deutsche Autobauer mit Sitz in Ingolstadt auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts 151.000 Fahrzeuge zurückrufen. Wir sagen Ihnen, was Sie nun tun können.
Teilnahme am Rückruf ist keine gute Idee
Unser Rat: Nehmen Sie auf keinen Fall an dem Rückruf Ihres Audis teil, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen. Häufig ist es ratsamer, von Ihren Ansprüchen auf Schadensersatz oder sogar der Rückabwicklung des Kaufvertrags Gebrauch zu machen. Lassen Sie sich vorher von einem auf den Audi Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Unsere Rechtsanwälte Dr. Henning Leitz & Hendrik Bombosch vertreten bereits rund 2.500 Mandanten im VW- und Mercedes-Skandal außergerichtlich und gerichtlich und übernehmen gerne auch Ihren Fall im Audi Abgasskandal.
Die Fakten im Überblick
Juni 2017: Audi muss 24.000 Fahrzeuge der Modellreihen A8 und A7 mit V6- und V8-Dieselmotoren der Baujahre 2009 bis 2013 zurückrufen
Mai 2018: Audi gerät erneut unter Verdacht, bei den Modellen A6 und A7 mit Dieselmotoren eine illegale Software zur Abgasmanipulation einzusetzen
Juni 2018: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigt den Verdacht und ordnet den Rückruf von 60.000 Audi-Fahrzeugen weltweit an – 33.000 darunter in Deutschland
Oktober 2018: Der im Juni verhaftete Audi Chef Rupert Stadler bleibt weiterhin in Untersuchungshaft; VW gibt bekannt, sich von Stadler endgültig zu trennen
Mai 2019: Die Audi AG wird vom Landgericht Bonn verurteilt und spricht dem Käufer eines VW Touareg V6 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 Schadensersatz zu – der eingebaute Dieselmotor kam von der Audi AG.
September 2019: Laut internen Dokumenten von VW ist wohl auch der Motor EA 288 vom Diesel Abgasskandal betroffen. Dieser wird seit 2012 verbaut und findet sich auch in Audi-Modellen wie A1, A3 und A6 wieder.
Ist mein Audi betroffen?
Wie auch bei anderen Herstellern, sind auch bei Audi die Modelle mit Dieselmotoren des Typs EA 189 betroffen. Wie im September 2019 zudem bekannt wurde, könnten auch zahlreiche Modelle mit dem Motor des Typs EA 288 betroffen sein. Nach Informationen der FAZ findet sich bei den folgenden Modelle mit Sicherheit eine illegale Abschalteinrichtung (Stand Oktober 2018):
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Welche Rechte haben Sie im Audi Abgasskandal?
Egal, ob es sich bei Ihrem Audi um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt: Gewährleistungsansprüche stehen Ihnen zu, da an Ihrem Fahrzeug womöglich ein Mangel besteht. Ist zudem klar, dass der Audi Konzern vorsätzlich bzw. betrügerisch gehandelt hat, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.
Neben Ihrem Recht auf Nachbesserung, können Sie zudem je nach Ihrer Situation ggf. folgende Ansprüche geltend machen:
Ist der Verkäufer zu einer Nachbesserung nicht bereit oder hat Ihre gesetzte Nachbesserungsfrist überschritten, dürfen Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Dadurch geben Sie Ihren Neuwagen bzw. Gebrauchtwagen zurück und erhalten den Kaufpreis zurückerstattet.
Zahlreiche Urteile im VW Abgasskandal haben es bereits gezeigt: Geschädigte sind auch dazu berechtigt, Ihr Fahrzeug bei Ihrem Verkäufer abzugeben und im Gegenzug ein mangelfreies Neufahrzeug zu erhalten.
Schadensersatzansprüche im Audi Abgasskandal können Sie geltend machen, wenn Ihr Fahrzeug z. B. die Umweltplakette aufgrund der erhöhten Abgaswerte verlieren würde. Auch Fahrverbote und der Kaufpreis können als Schaden angesehen werden. Letzterer aus dem Grund, da beim Kauf des betroffenen Diesels eine Täuschung vorlag, von der Sie nicht in Kenntnis gesetzt wurden. Andernfalls wäre der Kaufvertrag wohl nicht zustande gekommen.
Urteile im Zusammenhang mit dem Audi Abgasskandal gibt es bereits. Folgend eine kleine Auswahl:
Landgericht Bonn Urteil vom 06.05.2019 (AZ: 1 O 234/18) Betroffenes Fahrzeug: VW Touareg V6 3.0 TDI mit Motor von Audi Urteil: Die Audi AG als Hersteller des 3-Liter-Dieselmotors wird zur Zahlung von Schadensersatz an den Besitzer verpflichtet. Dieser darf zudem seinen VW Touareg zurückgeben und erhält den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. (Urteil im Detail)
Landgericht Arnsberg Urteil vom 25.04.2018 (AZ: I-2 O 3/17) Betroffenes Fahrzeug: Audi Q3 2.0 TDI Urteil: Für den im Juli 2013 erworbenen Neuwagen Audi Q3 muss der VW-Konzern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen; der Kläger erhält den damaligen Kaufpreis zurückerstattet
Landgericht Bayreuth Urteil vom 12.05.2017 (AZ: 23 O 348/16) Betroffenes Fahrzeug: Audi A5 Urteil: VW muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis erstatten zzgl. der entstandenen Kosten des Klägers für die erfolgte Tieferlegung des Neuwagens nach dem Kauf; insgesamt erhält der Kläger 32 869,68 Euro
Landgericht Frankfurt am Main Urteil vom 20.10.2016 (AZ: 2-23 O 149/16) Betroffenes Fahrzeug: Audi A3 2.0 TDI Urteil: Ein Gebrauchtwagenhändler muss den Gebrauchtwagen zurücknehmen; der Käufer erhält ca. 19.000 Euro zurück (ursprünglicher Kaufpreis: 21.700 Euro)
Zudem kommt Verbrauchern das BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 sehr zugute. Definiert wurde dabei der sogenannte „Differenzschaden“ (Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem Wert des Fahrzeugs ohne Abgasmanipulation). Und nach dieser Auffassung urteilen immer mehr Gerichte, weshalb die Chancen auf bis zu 15% Schadensersatz so gut wie noch nie waren.
3 Gründe, warum Sie die CLLB kontaktieren sollten
Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz & Rechtsanwalt Hendrik Bombosch sind hochspezialisiert im Fall Audi Abgasskandal und greifen auf langjährige Erfahrungen zurück.
Wir vertreten bereits rund 2.500 Betroffene im VW und Mercedes Abgasskandal.
Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Sie, lassen Sie bei Anfragen nicht lange warten und halten Sie in Ihrem Fall zum Audi Abgasskandal stets auf dem Laufenden.
Audi begann bereits in den 90er Jahren mit der Manipulation der Abgaswerte, sobald sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befand. Eine neue Steuerung des Motors sollte die damaligen Diesel leiser machen, stoß dabei aber auch mehr Abgase aus als eigentlich erlaubt. In die Modelle wurde daher eine Funktion integriert, die den Wagen auf dem Prüfstand erkennen und diese sogenannte „Akustikfunktion“ deaktivieren sollte.
Nachdem Audi im VW Abgasskandal noch keine so große Rolle spielte, verdichteten sich Ende 2016 die Hinweise, dass Audi tiefer im Abgasskandal verstrickt ist, als angenommen. Juni 2017 wird offiziell, dass Audi eine illegale Abgassoftware eingesetzt hat – 24.000 Fahrzeuge werden zurückgerufen.
Trotz der vergangenen Vorfälle gerät Audi im Abgasskandal im Mai 2018 erneut unter Manipulationsverdacht bei den Modellen A6 und A7. Im Juni darauf wird klar: Der Verdacht hat sich bestätigt – rund 60.000 Fahrzeuge müssen zurückgerufen werden. Audi Chef Rupert Stadler kam in Untersuchungshaft.
Im November 2018 wird deutlich: Weitaus mehr als 60.000 Fahrzeuge sind betroffen: Das Kraftfahrtbundesamt ruft ab 14.11.2018 offiziell 151.000 Audi-Diesel zurück und verpflichtet Fahrzeughalter zum Aufspielen eines Software Updates.
Unsere Rechtsanwälte Dr. Henning Leitz und Hendrik Bombosch haben bereits deutschlandweit Erfahrungen durch die Vertretung Hunderter vom Diesel Abgasskandal betroffener Kunden des VW‑Konzerns gesammelt. Gerne nehmen Sie sich auch Ihren Fall im Audi Abgasskandal an. Gemeinsam setzen wir auch Ihre Rechte durch!