Audi A6 und A7 mit 3-Liter-Dieselmotor werden zurückgerufen – Betroffen sind vermeintlich saubere Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6
München, 12.06.2018 – Schon Anfang Mai hatte sich angedeutet, dass es bei den aktuellen Modellen des Audi A6 und A7 Abgasmanipulationen geben könnte. Nun ist es für die betroffenen Fahrzeughalter traurige Gewissheit: Die Prüfer des Kraftfahrt-Bundeamts (KBA) haben beim Audi A6 und A7 3,0 Liter Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt, die zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß führen kann. Das KBA ordnete darauf hin mit Bescheid vom 4. Juni 2018 den verpflichtenden Rückruf für die betroffenen Modelle an. Weltweit hat Audi rund 60.000 der betroffenen A6 und A7 verkauft, davon sind rund 33.000 in Deutschland zugelassen.
Nach dem verpflichtenden Rückruf muss Audi dem KBA ein geeignetes Maßnahmenpaket vorlegen und nach Genehmigung durch die Behörde die unzulässige Abschalteinrichtung entfernen. Dabei handelt es sich bei den betroffenen Modellen um Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 6, also um vermeintlich saubere Diesel, die auch entsprechend beworben und Kunden mit der Umweltprämie gelockt wurden. Von sauberen Dieseln kann aber offenbar keine Rede sein.
Schon Anfang Mai kam der Verdacht auf, dass Audi bei den aktuellen A6 und A7 mit Dieselmotor, die Zufuhr des Harnstoffs AdBlue erheblich drosselt. Die Folge davon ist, dass die giftigen Stickoxide praktisch ungefiltert in die Luft gelangen. Dieser Verdacht hat sich nun offenbar bestätigt.
Audi gerät nicht zum ersten Mal wegen Abgasmanipulationen in die Schlagzeilen. Schon Anfang des Jahres hatte das KBA den Rückruf für die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 mit 3,0-Liter-Euro-6-Motor angeordnet. Einen Rückruf gab es zuletzt auch für den Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI und Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen. Porsche bezieht die Dieselmotoren von der Konzernschwester Audi.
„Es macht den Anschein, dass Audi im Dieselskandal nichts dazu gelernt hat und auch bei neuen Modellen immer noch versucht, Abgaswerte zu manipulieren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München. Für die betroffenen Audi-Kunden bedeutet dies, dass sie demnächst mit ihrem Fahrzeug in die Werkstatt müssen, um ein Software-Update aufspielen zu lassen, sobald dieses durch das KBA freigegeben wurde. „Audi-Käufer, die sich nicht länger auf der Nase herumtanzen lassen wollen, können aber auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.