26.06.2023 | Quelle: diesel-abgasskandal.de
BGH: Schadensersatz schon bei Fahrlässigkeit
Sensationsurteil: Unzählige Fahrer von Dieselfahrzeugen können laut dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs im Abgasskandal so einfach wie noch nie Schadenersatz einfordern. Dieser Schadenersatz kann bis zu 15 Prozent des erworbenen Kaufpreises entsprechen. Durch seine Entscheidungen in drei Fällen stellte der BGH klar, dass die beteiligten Autobesitzer Schadenersatz verlangen können, selbst wenn die Automobilhersteller nur fahrlässig gehandelt haben (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031/22). Es ist also nicht mehr zwingend erforderlich, dass den Fahrzeugherstellern Vorsatz nachgewiesen wird.
Die Richter in Karlsruhe verhandelten mehrere Verfahren zum Abgasskandal, darunter Klagen von Käufern eines VW Passat, eines Mercedes 220 d und eines Audi SQ5 3.0 TDI. Sie forderten Schadenersatz wegen illegaler Abschalteinrichtungen. Die Gerichte lehnten die Klagen zunächst ab, aber der BGH hob diese Urteile auf und verwies die Fälle zurück an die zuständigen Gerichte.
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27.06.2023 | Quelle: tagesschau.de
Audi Dieselskandal: Haftstrafe auf Bewährung für Ex-Chef und Mitangeklagte
In einem Gerichtsverfahren wurden der Ex-Audi Chef Stadler und seine Mitangeklagten Wolfgang Hatz und Giovanni P. – ehemalige Motorenentwickler von Audi – zu Bewährungsstrafen und Geldstrafen verurteilt. Das Urteil war nicht überraschend, da alle drei bereits ein umfassendes Geständnis abgelegt hatten. Unklar bleibt, ob die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt.
Das Gericht befand alle drei Angeklagten des Betrugs für schuldig, jedoch in unterschiedlichem Ausmaß. Sie hatten Kenntnis von Unregelmäßigkeiten bei der Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen, griffen jedoch nicht ein. Stadler, obwohl er überzeugt war, dass bestimmte Audi-Modelle möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen hatten, stoppte den Verkauf dieser Fahrzeuge nicht. Hatz und P. waren bereits bei der Entwicklung der Fahrzeuge beteiligt und wussten von den existierenden Zielkonflikten.