Chronik und Urteile zum Diesel Abgasskandal
Der Skandal um die Abgasaffäre zieht weite Kreise und es kommen beinahe täglich neue Fakten ans Tageslicht. Viele Autobesitzer bestanden bereits auf ihr gutes Recht und haben in zahlreichen Fällen Schadensersatz und eine Rückabwicklung ihres Kaufvertrags gefordert – und vor Gericht gewonnen! Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick der aktuellen & vergangenen Entwicklungen und fassen für Sie zusammen, welche Urteile bisher schon zugunsten der Autobesitzer gefällt wurden.
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Fahren Sie einen Diesel oder Benziner?
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September 2020
Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 18.09.2020 entschieden, dass Daimler gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis für einen Mercedes GLK 220 CDI erstatten muss. Für die gefahrenen Kilometer kann Daimler eine Nutzungsentschädigung anrechnen (Az.: 8 U 8/20). Zur News.
Mai 2020
Fast fünf Jahre ist es her, dass der VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 bekannt wurde. Nun gibt es ein erstes Urteil des Bundesgerichtshofs. Wie zu erwarten war, hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW zum Schadensersatz verpflichtet ist. Mehr zum erfolgreichen Urteil lesen Sie in unserem Newsbeitrag: BGH-Urteil im Abgasskandal – VW ist schadensersatzpflichtig
April 2020
Daimler musste im Abgasskandal eine weitere Schlappe vor dem Landgericht Stuttgart hinnehmen. Mit Urteil vom 21. April 2020 entschied das LG Stuttgart, dass Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zum Schadensersatz bei einem Mercedes GLC 220d verpflichtet ist. Mehr zum erfolgreichen Urteil von unserem Anwalt Franz Braun lesen Sie in unserem Newsbeitrag: Schadensersatz bei Mercedes GLC 220d im Abgasskandal
September 2019
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängt gegen Daimler ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro. Als Begründung nennt die Staatsanwaltschaft die fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer Abteilung bei Daimler, die für die Fahrzeugzertifizierung zuständig ist. Demnach hätten Dieselfahrzeuge Genehmigungen erhalten, obwohl die Abgaswerte nicht der gesetzlichen Norm entsprachen. Daimler will gegen die Entscheidung nicht vorgehen und das Bußgeld begleichen.
September 2019
Nach Recherchen des SWR soll der Nachfolger des manipulierten Motors EA 189 von Volkswagen auch eine illegale Abschalteinrichtung verbaut haben. Der Motor EA 288, der seit 2012 verbaut wird, steht damit ebenfalls im Fokus der aktuellen Ermittlungen. Neben zahlreichen VW-Modellen wie z. B. Golf, Passat oder Tiguan wären damit auch Fahrzeuge von den Tochterfirmen Audi, Skoda und Seat von erneuten Abgasmanipulationen betroffen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Newsbeitrag: Manipulationsverdacht beim Motor EA 288 von VW
Juni 2019
Aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wurde VW vom Oberlandesgericht Koblenz zu Schadensersatz verurteilt. Der Kläger kann seinen VW Sharan, den er 2014 gebraucht gekauft hatte, nun zurückgeben und VW muss den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Mehr zum erfolgreichen Urteil lesen Sie in unserem Newsbeitrag: OLG Koblenz verurteilt VW zu Schadensersatz
Mai 2019
Dank der CLLB wird die Audi AG vom Landgericht Bonn verurteilt und spricht dem Käufer eines VW Touareg V6 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 Schadensersatz zu – der eingebaute Dieselmotor kam von der Audi AG. Audi muss daher den VW Touareg zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Mehr zum erfolgreichen CLLB-Urteil lesen Sie in unserem Newsbeitrag: Audi zu Schadensersatz bei VW Touareg 3.0 TDI verurteilt
März 2019
Wie das OLG Karlsruhe in einem Hinweisbeschluss verdeutlichte, hält es Schadensersatzansprüche gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für gerechtfertigt (Az.: 13 U 142/18). Mehr dazu lesen Sie in unserem Newsbeitrag: OLG Karlsruhe bejaht Schadensersatzanspruch im Abgasskandal
November 2018
Ein weiterer Erfolg für Betroffene: In einem vom Abgasskandal betroffenen Audi Q3 2,0 TDI Quattro war ein EA 189 Dieselmotor von VW verbaut, der eine Manipulationssoftware der Abgaswerte an Bord hatte. Dagegen klagte die Eigentümerin und bekam vor dem Landesgericht Baden-Baden Recht: VW muss das Fahrzeug abzüglich eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer zurücknehmen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Newsbeitrag: VW haftet als Motorenhersteller für Abgasmanipulationen beim Audi Q3
Mai 2018
Bei 7.000 Porsche Cayenne und rund 53.000 Porsche Macan wurden nun auch unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt. Mehr dazu lesen Sie in unserem Newsbeitrag: Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückruf für 60.000 Porsche Cayenne und Porsche Macan an
April 2018
Viele Dieselfahrer sind dem Rückruf der Autohändler gefolgt und haben ein Software-Update installieren lassen. Doch auch noch danach ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich, wie das OLG Köln in einem Beschluss vom 27.03.2018 zeigt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Newsbeitrag: Installation Software-Update steht Rückabwicklung nicht im Weg
März 2018
Fahrverbote für Diesel werden immer realistischer. Betroffene haben zwei Optionen, um sich rechtlich zu wehren. Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Newsbeitrag: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Diesel-Fahrverbote sind rechtmäßig
Februar 2018
US-Ermittler sehen Anhaltspunkte für illegale Motorsteuerungssoftware. Mehr dazu erfahren Sie in unserem ausführlichen Newsbeitrag: Diesel Abgasskandal und Daimler – Was ist mit dem Vito?
Oder auf unserer Infoseite zum Mercedes Abgasskandal
November 2017
November 2017
Zum ersten Mal konnte ein Kläger gegen VW seinen Autokredit bei der Volkswagen Bank widerrufen lassen. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass der Verbraucher in seinem Kreditvertrag nicht ausreichend genug über sein 14-tägiges Widerrufsrecht informiert worden war. Knapp zwei Jahre nach Vertragsabschluss darf der Kläger gegen Rückgabe seines Fahrzeugs an Volkswagen seinen Kaufvertrag vollständig rückabwickeln.
Oktober 2017
September 2017
August 2017
Die Rückrufaktion ist mit erheblichen Gefahren verbunden. Durch das Update kann es zu Problemen in der Elektronik kommen. Erste Tests zeigten, dass die Abgaswerte sich minimal verändert haben und dafür der Spritverbrauch steigt. Von der Teilnahme an der Rückrufaktion wird daher abgeraten.
Juli 2017
Laut zahlreichen Medienberichten sollen die deutschen Automobilhersteller VW, Audi, Porsche und Daimler seit den 90er Jahren heimlich ein Kartell gebildet haben. Dabei ging es u. a. um Preis-, Modell- und Strategie-Absprachen. Bereits 2008 einigten sich die Hersteller auf die gemeinsame Verwendung von kleinen Acht-Liter-Tanks mit dem Harnstoffgemisch AdBlue, welcher für die Abgasreinigung zuständig ist. Als Begründung für die kleine Variante diente das leichte Gewicht und der niedrige Preis. Acht Liter AdBlue reichen jedoch langfristig nicht aus, die Abgaswerte nach Vorschrift einzuhalten, worüber die Autohersteller von Beginn an Bescheid wussten.
Juni 2017
15. Mai 2017
Aktenzeichen 23 O 348/16
Der VW-Konzern muss einen gekauften Audi A5 wieder zurücknehmen. Der Autokäufer erhält seinen Kaufpreis zurück abzüglich der Abnutzung durch 250.000 gefahrene Kilometer. Zusätzlich muss VW dem Kläger die Kosten zurückerstatten, die diesem zur Tieferlegung des Dieselautos entstanden sind. Insgesamt erhält der Kläger rund 33.000 Euro. Wie auch bei mittlerweile anderen rechtskräftigen Urteilen, hat VW keine Berufung eingelegt.
Mai 2017
Februar 2017
17. Januar 2017
Aktenzeichen 3 O 139/16
Mit der Rückgabe des Dieselautos Skoda Typ Yeti erhält der Kläger knapp 22.000 Euro. Als Begründung wird unter anderem die manipulierte Motorsteuerungssoftware erwähnt, die als gesetzeswidrig bezeichnet wird. Das angeklagte Autohaus muss alle entstandenen Kosten des Rechtsstreits tragen.
Januar 2017
16. November 2016
Aktenzeichen 301 O 96/16
Ein 2014 gekaufter Audi Q3 2,0 TDI muss von einer Autohändlerin zurückgenommen werden. Hierfür erhält der Kläger abzüglich bereits gefahrener Kilometer rund 21.000 Euro (Kaufpreis: 34.200 Euro). Die von Volkswagen angebotene Nachbesserung nahm der Kläger entsprechend nicht an. Der Aussage der Autohändlerin, das Fahrzeug sei trotz der manipulierten Software mängelfrei, wird nicht zugestimmt.
November 2016
20. Oktober 2016
Aktenzeichen 2-23 O 149/16
Ein im April 2015 gebraucht gekaufter Audi A3 2.0 TDI, muss vom Anbieter wieder zurückgenommen werden. Die Begründung des Anbieters, dass ein Software Update die nötige Nachbesserung sicherstellt, reicht nicht aus, um die Klage abzuweisen. Der Käufer erhält ca. 19.000 Euro zurück (ursprünglicher Kaufpreis: 21.700 Euro). Der Auto-Anbieter trägt die vollen Kosten des Rechtsstreits.
18. Oktober 2016
Aktenzeichen 3 O 66/16
Eine Autohändlerin wird dazu verurteilt, den Kaufvertrag für ein 2014 gebrauchtes Dieselauto aufzulösen und das Fahrzeug zurückzunehmen. Der Kläger bekommt vom ursprünglichen Kaufpreis (ca. 18.000 Euro) rund 16.500 Euro wieder. Als einer der Gründe wird die manipulierte Software für den Dieselmotor angesehen, weshalb das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe mit einem Sachmangel versehen war.
12. Oktober 2016
Aktenzeichen 4 O 202/16
Ein Autohaus wird aufgrund der installierten Software zur Manipulation der Abgaswerte zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags verurteilt und muss den PKW des Klägers, einen Skoda Fabia 1,6 TDI, wieder zurücknehmen. Abzüglich der bereits gefahrenen Kilometer mit dem Fahrzeug (9.200 km) erhält der Kläger vom ursprünglichen Kaufpreis (11.960 Euro) rund 10.500 Euro wieder zurück. Die Kosten des Verfahrens muss das Autohaus übernehmen.
Oktober 2016
Von rund 2,5 Millionen betroffenen Dieselfahrzeugen in Deutschland hat VW bisher bei weniger als zehn Prozent Nachbesserung an den Dieselmotoren geleistet.
29. September 2016
Aktenzeichen 25 O 49/16
Ein Autohändler muss einen im November 2013 gekauften Skoda Yeti Ambition 4×4 103 KW 2.0 TDI wieder zurücknehmen, da das Auto aufgrund der Schummelsoftware im gesetzlichen Sinne beim Kauf mangelhaft war. Abzüglich der bereits entstandenen Abnutzung des Dieselautos (57.000 gefahrene Kilometer), erhält der Kläger rund 7.000 Euro vom ursprünglichen Kaufpreis (ca. 26.000 Euro).
23. September 2016
Aktenzeichen 1 C 90/16
Der Kläger eines geleasten VW Tiguan erhält 2.000 Euro vom Autohändler zurück, da die manipulierte Abgasreinigung des Wagens einen Sachmangel darstellt.
14. September 2016
Aktenzeichen 2 O 83/16
Ein Autohaus des Herstellers Audi wird dazu verurteilt, den Kaufvertrag eines 2015 gekauften Audi A1 aufzulösen und das Dieselauto zurückzunehmen. Vom Kaufpreis (27.500 Euro) erhält der Kläger rund 26.500 Euro zurück. Das Autohaus muss die vollen Kosten des Rechtsstreits übernehmen.
14. September 2016
Aktenzeichen 2 O 72/16
Rund 39.000 Euro erhält ein Autokäufer für seinen 2014 erworbenen Audi A6 (Kaufpreis: 44.200 Euro). Grund für die Anklage ist die Tatsache, dass das Dieselfahrzeug aufgrund manipulierter Abgaswerte die Euro-5-Abgasnormen nicht einhalte. Das angeklagte Autohaus des Autobauers Audi trägt die gesamten Rechtskosten.
September 2016
Auch Hessen und Baden-Württemberg planen juristische Schritte gegen den deutschen Autobauer.
August 2016
Erstmals wird in den USA gegen den Zulieferer Bosch ermittelt, der die Abgassoftware entwickelt und an Volkswagen verkauft hat.
Bayern plant eine gerichtliche Klage gegen Volkswagen.
Juni 2016
April 2016
März 2016
In Deutschland sind bis dato rund 76 Schadensersatzklagen wegen des “Dieselgate” eingegangen.
Januar 2016
Die von VW angebotene Rückrufaktion wird in den Vereinigten Staaten abgelehnt. Bis dato ist nicht geklärt, wie die betroffenen Dieselmotoren in den USA repariert werden.
Dezember 2015
November 2015
Oktober 2015
Durch die Dieselaffäre werden immer mehr Klagen gegen Volkswagen veröffentlicht – darunter die Staatsanwaltschaft Braunschweig, die in Wolfsburg und an anderen Standorten Durchsuchungen anordnet.
September 2015
Martin Winterkorn tritt von seinem Posten als Vorstandsvorsitzender bei Volkswagen zurück. Der Porsche-Chef Matthias Müller wird der neue Konzernleiter.
2014
2008
089 / 552 999-50