Juni 2023: Sensationsurteil vom BGH

  • Fahrlässigkeit reicht für Schadensersatz aus und ist einfacher nachzuweisen als Vorsatz
  • Millionen Dieselfahrer können Ihre Ansprüche durchsetzen
  • Betroffene Dieselfahrer erhalten nach Auffassung des BGH voraussichtlich 5% bis maximal 15% Schadensersatz vom gezahlten Kaufpreis
  • Bei einem Kaufpreis von z. B. € 50.000,00 erhalten Betroffene somit bis zu € 7.500,00
Anwalt Dr. Henning Leitz München – Ihr Anwalt im Diesel Abgasskandal

CLLB Rechtsanwälte vertreten über 2.500 Betroffene vom Diesel Abgasskandal und haben bereits erfolgreich Urteile zugunsten der betroffenen Mandanten erstritten. Gemeinsam werden wir auch Ihre Rechte durchsetzen.

Dr. Henning Leitz, Anwalt im Diesel Abgasskandal

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Sie sind sich noch nicht sicher, ob Ihr Diesel vom Abgasskandal betroffen ist? Hier finden Sie eine Liste der betroffenen Fahrzeuge.

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BGH: Bis zu 15% Schadensersatz möglich

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Schadensersatz im Dieselskandal zu fordern war noch nie so einfach. Dank des jüngsten Urteils vom Bundesgerichtshof vom Juni 2023 haben betroffene Dieselfahrer einen Anspruch von voraussichtlich 5% bis maximal 15% Schadensersatz vom gezahlten Kaufpreis. Wenn Ihr Diesel z. B. 50.000€ gekostet hat, stehen Ihnen bis zu 7.500€ Schadensersatz zu. Betroffen sind sowohl alte als auch neue Diesel von allen namhaften Automarken wie VW, Mercedes, BMW und mehr.

Der Hintergrund: Mit dem Urteil vom 26. Juni 2023 hat der BGH deutlich gemacht, dass die betroffenen Autokäufer schon dann Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031/22) – und die lässt sich einfacher nachweisen als Vorsatz. Damit sind die Chancen auf Schadenersatz noch einmal gestiegen. Als Grund für den Schadensersatz gelten die sog. Thermofenster, die in zahlreichen Dieseln eingebaut sind. Dieses Thermofenster bewirkt, dass die Abgasreinigung in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig arbeitet, so dass beim Stickoxid-Ausstoß die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Bei sinkenden oder sehr hohen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung jedoch reduziert.

Diesel Abgasskandal Anwalt: Dr. Henning Leitz & Hendrik Bombosch

Unsere Anwälte Dr. Henning Leitz und Hendrik Bombosch sind Teil der 2004 gegründeten CLLB Rechtsanwälte Kanzlei mit Standorten in München und Berlin und sind hochspezialisiert im Fall Diesel Abgasskandal. Seit Bekanntwerden des Abgasskandals im Jahre 2015 vertreten Sie mehr als 2.500 betroffene Autofahrer und haben bereits zahlreiche Urteile zugunsten der Betroffenen durchgesetzt. Gerne vertreten sie auch Sie als Anwalt im Diesel Abgasskandal.

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Hendrik Bombosch
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3 Gründe, warum die CLLB die richtige Kanzlei für Sie im Diesel Abgasskandal ist

  • Dr. Henning Leitz & Hendrik Bombosch sind als Anwälte hochspezialisiert im Fall Diesel Abgasskandal und greifen auf langjährige Erfahrungen zurück.
  • Wir vertreten bereits mehr als 2.500 Betroffene im Diesel Abgasskandal.
  • Keine Leistungen „von der Stange“: Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Sie, lassen Sie bei Anfragen nicht lange warten und halten Sie in Ihrem Fall zum Diesel Abgasskandal stets auf dem Laufenden.

Das sagen unsere Mandanten

Höchst kompetent, zuverlässige und schnelle Bearbeitung, sehr freundlich. Nur zu empfehlen! (ekomi-Bewertung)

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Diesel Abgasskandal Anwalt: Kostenfreie Ersteinschätzung

Mit dem Absenden unseres Schnelltests, erhalten Sie von uns eine kostenfreie Erstprüfung Ihrer individuellen Situation. Erst bei einer offiziellen Beauftragung entstehen Ihnen Kosten. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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