2015 öffentlich bekannt geworden, ist der Diesel Abgasskandal wohl eines der schmutzigsten Kapitel in der Geschichte der Automobilindustrie. Angefangen mit VW sind mittlerweile zahlreiche weitere Hersteller tief in den Dieselskandal verwickelt. Millionen Diesel Fahrzeuge sind betroffen und regelmäßig kommen neue Skandale ans Licht.
Die betroffenen Diesel Fahrzeuge weisen in der Regel immer eine unzulässige Abschalteinrichtung auf, wodurch die gesetzlich geregelten Grenzwerte der Stickoxid-Emissionen auf dem Prüfstand zwar eingehalten werden – nicht aber im realen Straßenverkehr. Verbraucher wurden somit bewusst getäuscht. Die Folgen:
- Rückrufe der betroffenen Fahrzeuge
- Aufspielung von nachträglichen Software-Updates und damit oftmals einhergehende Verschlimmerungen von z. B. der Motorleistung
- Wertminderung der Diesel-Fahrzeuge
Diese Diesel Fahrzeuge sind betroffen
Die Liste der betroffenen Diesel Fahrzeuge im Diesel Abgasskandal wird immer länger. Mittlerweile sind zahlreiche Diesel Autos der folgenden Hersteller betroffen:
- Audi
- Mercedes-Benz
- Opel
- Porsche
- Seat
- Skoda
- Volkswagen
Oft werden die betroffenen Diesel offiziell vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen – eines der Hauptindizien, dass die Diesel über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen. Aber auch bei nicht zurückgerufenen Dieseln zeigen zahlreiche Messungen, dass die Stickoxidwerte auf öffentlicher Straße um ein Vielfaches höher sind als auf dem Prüfstand. Hier ist es oft nur eine Frage der Zeit, bis der offizielle Rückruf erfolgt.
Aber auch ohne Rückruf leiden viele Dieselbesitzer unter dem massiven Image- und Wertverlust, den der Diesel Abgasskandal mit sich bringt.
Eine ausführliche Liste aller Hersteller mit den betroffenen Fahrzeugen im Abgasskandal finden Sie am Ende dieses Abschnitts.
Betroffene Motoren
Betroffen ist in erster Linie der Motor EA 189, welcher von VW zwischen 2009 und 2014 in hunderttausende Modelle eingebaut wurde. Betroffen sind dabei vor allem die sogenannten TDI-Dieselmotoren mit einem Hubraum von 1,6 Liter und 2,0 Liter.
Mittlerweile ist aber auch klar: Viele Diesel Fahrzeuge mit dem Nachfolger-Motor EA 288 sind ebenfalls vom Dieselskandal betroffen.
Bei Mercedes Dieseln sind es vor allem Fahrzeuge, denen der Motor OM 642 oder OM 651 verbaut wurde.
Grundsätzlich gilt, dass fast alle Fahrzeuge betroffen sind, die über einen Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5 verfügen. Vereinzelt wurde aber auch bei Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 die Software zur Manipulation der Abgaswerte entdeckt.
Sensationsurteil vom Bundesgerichtshof
- VW ist schadensersatzpflichtig – Weg endlich frei für Schadensersatzansprüche
Aktuelle Liste der betroffenen Fahrzeuge im Dieselskandal [2023]
Welche Fahrzeuge sind im Diesel Abgasskandal betroffen? Folgend haben wir für Sie alle Modelle aufgelistet, die eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut haben.
Sollte sich Ihr Diesel unter dieser Liste befinden, können Sie als Geschädigter im Diesel Abgasskandal von Ihren Rechten Gebrauch machen. Je nach Situation und Vorgehen haben Sie dadurch einen Anspruch auf mehrere tausende Euro. Genaue Informationen teilen wir Ihnen gerne kostenfrei im Rahmen unserer Erstberatung mit.
Betroffene Diesel Fahrzeuge von Audi
- Audi A1 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (2009 – 2014) ; Audi A1 (1.4 TFSI)
- Audi A3 (1.6 TDI Sportback) (Euro 6) ; Audi A3 (1.4 TFSI) Audi A3 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (2008 – 2014)
- Audi A4 3.0 TDI V6 ; Audi A4 2.0 TDI Avant (Euro 6) ; Audi A4 (2.0 TDI) (2007 – 2013)
- Audi A5 3.0 TDI V6 ; Audi A5 (2.0 TDI)
- Audi A6 3.0 TDI V6 ; Audi A6 (2.0 TDI Avant) (Euro 6) ; Audi A6 (2008 – 2014)
- Audi A7 3.0 TDI V6
- Audi A8 3.0 TDI V6
- Audi SQ5
- Audi Q3 (2.0 TDI quattro) ; Audi Q3 (2.0 TDI) (2011 – 2013)
- Audi Q5 3.0 TDI V6 ; Audi Q5 (2.0 TDI) (2008 – 2015)
- Audi Q7 3.0 TDI V6
- Audi TT (2.0 TDI) (2008 – 2013)
Noch mehr Informationen zum Audi Abgasskandal und was Betroffene tun können, haben wir auf unserer Übersichtsseite für Sie zusammengetragen:
Betroffene Diesel Fahrzeuge von Mercedes
- A-Klasse
- B-Klasse
- CLA
- CLS
- C-Klasse: C 180 d/C 200 d bzw. C 180 BlueTEC/ C 200 BlueTEC (08/2014 bis 05/2018 ) sowie C 220 d/C 250 d bzw. C 220 BlueTEC, C 250 BlueTEC, 12/2013 bis 05/2018
- E-Klasse: E 350 BlueTEC / E 350 d (nur Coupé, C207), 02/2013 bis 12/2016
- G-Klasse: G 350 d (OM 642), 09/2015 bis 12/2015
- GL
- GLA
- GLK (siehe auch KBA-Rückruf von GLK 220 CDI)
- GLC: GLC 220 d/GLC 250 d, 06/2015 bis 06/2018
- LS
- M-Klasse
- ML: ML 250 BlueTEC, eventuell auch GLE 250 d (11/2011 bis 06/2015)
- R-Klasse
- SLC
- SLK
- S-Klasse: S 300 BlueTEC HYBRID / S 300 h (OM 651, 12/2013 bis 09/2016)
- Sprinter
- V-Klasse
- Viano
- Vito: 1,6 Liter-Diesel und 2,2-Liter Diesel (OM 622 und OM 651; für den Transporter war der verpflichtende Rückruf bereits veröffentlicht worden), Produktionszeitraum: Seit 06/2015 bzw. 09/2014 bis 09/2016 (2,2 Liter Diesel)
Noch mehr Informationen zum Mercedes Abgasskandal und was Betroffene tun können, haben wir auf unserer Übersichtsseite für Sie zusammengetragen:
Betroffene Diesel Fahrzeuge von Opel
- Opel Insignia 2.0 CDTi (Euro 6)
- Opel Zafira 1.6 CDTi (Euro 6)
- Opel Zafira 2.0 CDTi (Euro 6)
- Opel Cascada 2.0 CDTi (Euro 6)
Noch mehr Informationen zum Opel Abgasskandal und was Betroffene tun können, haben wir auf unserer Übersichtsseite für Sie zusammengetragen:
Betroffene Diesel Fahrzeuge von Porsche
Beim Hersteller Porsche sind bisher der Cayenne und der Macan vom Abgasskandal betroffen. Für 60.000 dieser Modelle wurde ein Pflicht-Rückruf angeordnet.
- Porsche Cayenne
- Porsche Macan
- Porsche Panamera
Betroffene Diesel Fahrzeuge von Seat
Beim Hersteller Seat sind hauptsächlich Fahrzeugmodelle betroffen, die zwischen 2008-2015 hergestellt wurden.
- Seat Alhambra (2008-2014)
- Seat Altea (2009-2015)
- Seat Ateca
- Seat Exeo
- Seat Ibiza (2009-2015)
- Seat Leon II (2010-2012)
- Seat Tarraco
- Seat Toledo
Betroffene Diesel Fahrzeuge von Skoda
Beim Hersteller Skoda sind hauptsächlich Fahrzeugmodelle betroffen, die zwischen 2008-2015 hergestellt wurden.
- Skoda Fabia
- Skoda Karoq
- Skoda Kodiaq
- Skoda Octavia II (2009-2013)
- Skoda Rapid (2012-2015)
- Skoda Roomster (2010-2015)
- Skoda Superb II (2008-2013)
- Skoda Yeti (2009-2014)
Betroffene Diesel Fahrzeuge von Volkswagen (VW)
Beim Hersteller Volkswagen sind hauptsächlich Fahrzeugmodelle betroffen, die zwischen 2005-2015 hergestellt wurden.
- VW Amarok
- VW Beetle (2011-2014)
- VW Caddy (2005-2014)
- VW Crafter
- VW Eos
- VW Golf
- VW Golf VI
- VW Golf VII
- VW Jetta
- VW Passat
- VW Passat B6, B7 und CC (2008-2014)
- VW Phaeton
- VW Polo
- VW Scirocco
- VW Sharan I und II (2008-2014)
- VW Tiguan (2007-2015)
- VW Touran (2005-2014)
- VW Touareg
- VW T5 Multivan (2009-2013)
- VW T6 Transporter
- VW Transporter (2008-2015)
Noch mehr Informationen zum VW Abgasskandal und was Betroffene tun können, haben wir auf unserer Übersichtsseite für Sie zusammengetragen:
EA 288 auch vom Diesel Abgasskandal betroffen?
Wie im September 2019 bekannt wurde, besteht zudem der Verdacht, dass auch der Nachfolger des EA 189 vom Diesel Abgasskandal betroffen ist. Der Motor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 von Volkswagen soll ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung verwenden. Der Motor, der seit 2012 verbaut wird, findet sich neben Modellen von VW auch in Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat.
Widerruf des Autokredits oder Leasingvertrags als erfolgsversprechende Lösung
Für Alle, die Ihren betroffenen Diesel über einen Autokredit oder Leasingvertrag finanziert haben, bietet sich eine besonders erfolgsversprechende Lösung im Abgasskandal. Da zahlreiche Autokredit und Leasingverträge gravierende Vertragsmängel aufweisen, ist ein Widerruf des Vertrags ohne Weiteres möglich.
Für Sie bedeutet das, dass Sie Ihren Diesel ganz einfach zurückgeben können und Sie im Bestfall 100% des Kaufpreises zurückerhalten. Von diesem Recht können Sie auch Gebrauch machen, wenn der Autokredit bereits abbezahlt wurde. Bei einer Rückerstattung von 100% sind Sie Ihren Diesel damit quasi jahrelang „umsonst“ gefahren. Der Widerruf ist übrigens auch ohne Weiteres für Benziner möglich.
Wir sind bekannt aus









Ihre Rechte im Diesel Abgasskandal
Als Geschädigter im Abgasskandal stehen Ihnen je nach individueller Situation verschiedene Ansprüche zu. Bei einem Neuwagen können Sie z. B. vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommen gegen Abgabe Ihres Diesels den Kaufpreis zurückerstattet. Auch das Verlangen von Schadensersatz vom entsprechenden Automobilkonzern steht Ihnen zu, da Sie aufgrund des Abgasskandals mit einem deutlichen Wertverlust Ihres Diesel rechnen müssen.
Ihre Rechtsanwälte im Diesel Abgasskandal


Unsere Rechtsanwälte Dr. Henning Leitz und Hendrik Bombosch haben bereits deutschlandweit Erfahrungen durch die Vertretung Hunderter vom Diesel Abgasskandal betroffener Kunden gesammelt. Gerne nehmen Sie sich auch Ihren Fall an und setzen Ihre Rechte durch.


