05.09.2022 | Quelle: anwalt.de
Über 50.000€ Schadensersatz von Audi für Porsche Cayenne
Ein neues Urteil vom Landgericht Ingolstadt rückt den Porsche Cayenne wieder in den Fokus. Das Gericht hat am 29.8.2022 (Az.: 83 O 403/21) die Audi AG verurteilt, an den Besitzer eines Porsche Cayenne Diesel 3.0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 gegen Übergabe des Wagens rund 50.000€ zu zahlen. Der Kaufpreis belief sich auf 77.000€, das Fahrzeug wurde bereits 102.794 Kilometern gefahren.
Als Begründung nennt das Landgericht Ingolstadt den von Audi hergestellten Dieselmotor. In diesem wurde eine Motorsoftware eingebaut, die unter festgelegten Bedingungen eine schadstoffmindernde Aufheizstrategie verfolgte. Das Kraftfahrtbundesamt rief diese Porsche Cayenne Modelle daher bereits zurück.
26.09.2022 | Quelle: anwalt.de
Mit Spannung wird das nächste EuGH Urteil erwartet
Noch in diesem Jahr wird mit großer Spannung ein weiteres EuGH-Urteil im Diesel Abgasskandal erwartet. Dies könnte für Kläger*innen zu einem neuen Durchbruch führen. In dem erwarteten Urteil geht es um die sogenannten Thermofenster (eine temperaturgesteuerte Abgasreinigung) bei Mercedes-Benz.
Bereits die Schlussanträge des Generalanwalts im Juni diesen Jahres, machen viel Hoffnung für die Verbraucher*innen. Demzufolge würde es für einen Schadensersatzanspruch dann nämlich genügen, dass Hersteller gegen geltendes EU-Recht verstoßen haben. Käufer*innen hätten in diesem Fall dann einen Anspruch auf Schadensersatz auch bei Fahrlässigkeit und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, wie es bisher im Abgasskandal der Fall war. Heißt konkret: Das vorsätzlich sittenwidrige Verhalten des Autoherstellers muss dann nicht mehr nachgewiesen werden und Ansprüche können viel leichter durchgesetzt werden.
Folgt der EuGH mit seinem baldigen Urteil den Ausführungen des Generalanwalts, was in der Regel der Fall ist, erhöhen sich die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal noch weiter.