17.11.2020 | Quelle: diesel-abgasskandal.de.de
OLG Köln verurteilt Autobauer VW
Erneut positive Nachrichten für Betroffene des Mercedes-Abgasskandals: Nach der Verurteilung durch das OLG Naumburg im September wurde Daimler nun auch vom OLG Köln wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz (Az.: 7 U 35/20) verurteilt.
Der dortige Kläger führte mehrere seiner Meinung nach unzulässige Abschalteinrichtungen bei einem Mercedes 250 D Marco Polo an. Das Gericht ging davon aus, dass der Kläger hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen einer illegalen Abschalteinrichtung geliefert hatte und verurteilte den Autobauer. Nach dem Urteil muss Daimler das Wohnmobil des Klägers zurücknehmen und ihm den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Auf Grund dieser Entscheidung steigen auch die Chancen weiterer Betroffener Schadensersatz zu erlangen.
17.11.2020 | Quelle: anwalt.de
Neues Urteil zu Mercedes-Benz GLK 220 CDI erfreut Kläger
Nach einer Verurteilung vom 11. September 2020 muss der Autobauer erneut eine Niederlage vor seinem Heimatgericht, dem Landgericht Stuttgart, einstecken. In der Entscheidung vom 23.10.2020 ging es um einen vom Daimler Abgasskandal betroffenen Mercedes-Benz GLK 220 CDI, der mit dem Dieselmotor OM651 ausgestattet ist. Gemäß dem Urteil, welches sich auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung stützt, muss die Daimler AG das betroffene Fahrzeug zurücknehmen. Der geschädigte Verbraucher erhält danach eine Zahlung in Höhe von 28.135,72 Euro zzgl. Zinsen und abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
18.11.2020 | Quelle: automobilwoche.de
BGH-Verhandlungen im Februar zum Software-Update
Im Februar 2021 soll es zwei Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof geben, die das Software-Update beim VW Abgasskandal zum Gegenstand haben. Die betroffenen Kläger machen geltend, dass das Software – Update eine unzulässige Abgastechnik, nämlich ein Thermofenster, aufweise.
Vor den Oberlandesgerichten in Stuttgart und Celle waren die Kläger mit der Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche gescheitert. Die dortigen Richter waren zu der Auffassung gekommen, dass auf Grund der Genehmigung des Software-Updates durch das Kraftfahrt-Bundesamt kein Verhalten der Volkswagen AG vorliege, das einen Schadenersatzanspruch begründen würde. Nun liegt es in den Händen der zuständigen BGH Richter zu entschieden, ob VW die betroffenen Fahrzeuge zurücknehmen und den Klägern Schadenersatz leisten muss.
30.11.2020 | Quelle: zeit.de
Auch Audi muss für VW-Motoren haften
Neben dem Mutterkonzern Volkswagen haftet auch die Audi AG, wenn in Audi Fahrzeugen manipulierte VW-Dieselmotoren eingebaut wurden. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht München in mehreren Fällen (nicht rechtskräftig). Dass die Motoren von Volkswagen entwickelt wurden, reicht nach der Auffassung des Gerichts nicht als Entlastung für Audi aus. Das Gericht sah demgemäß eine Mitverantwortung von Audi.