13.09.2023 | Quelle: anwalt.de
Opel Schadensersatz: OLG stützt sich auf BGH-Urteil
Seit dem 26. Juni 2023 gibt es eine aktualisierte Rechtslage im Diesel-Abgasskandal. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) können Schadensersatzansprüche nun einfacher gerichtlich durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang verpflichtete das Oberlandesgericht (OLG) Dresden Opel am 28. August 2023 zur Leistung von Schadensersatz (Az.: 5a U 562/23), wobei es der BGH-Entscheidung folgte. Schadenersatz kann auch dann verlangt werden, wenn der Fahrzeugproduzent beweisbar fahrlässig agierte. Ein zentraler Punkt in der BGH-Entscheidung war das sogenannte „Thermofenster“, welches die Abgasreinigung je nach Außentemperatur verändert.
In dem Fall vor dem OLG erwarb der Kläger 2013 einen Opel Zafira Tourer zum Preis von 23.300 €. Dieses Auto verfügt über ein Thermofenster. Bevor er Klage einreichte, veräußerte er den Wagen privat für 7.900 €. Doch dieser Verkauf schmälert nicht seinen Anspruch auf Schadensersatz. Denn laut dem BGH-Urteil steht dem Eigentümer bei einem eingebauten Thermofenster eine Entschädigung zwischen fünf und fünfzehn Prozent des Anschaffungspreises zu. Das OLG Dresden erachtete in dem Fall eine Entschädigung von 1.165 €, was rund fünf Prozent des Kaufpreises ausmacht, als angemessen.
Zum Opel Abgasskandal bei uns: Themenseite Opel Abgasskandal
15.09.2023 | Quelle: zdf.de
Droht tausenden Mercedes Dieseln die Stillegung?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) droht Mercedes mit der Stilllegung zahlreicher Diesel-Fahrzeuge aufgrund von Abgasmanipulationen. Laut einem Schreiben des KBA an Mercedes vom 5. Juli sind in einigen Euro 6 Motoren „unzulässige Abschalteinrichtungen“ eingebaut.
Bereits in der Vergangenheit standen die Motoren des Typs OM 642 im Fokus des KBA, woraufhin Mercedes Anpassungen vornahm. Diese wurden vom KBA überprüft und bestätigt. Bei späteren Analysen wurden jedoch zusätzliche Software-Strategien als „kritische bzw. unzulässige Abschalteinrichtungen“ eingestuft.
Das KBA forderte Mercedes dazu auf, bis Ende Juli Lösungsvorschläge zu präsentieren, sonst könnte es zu einer Stilllegung der betroffenen Autos kommen. „Spiegel“ berichtete, dass Mercedes um eine Fristverlängerung gebeten hat. Ein Gespräch zwischen dem Unternehmen und KBA-Vertretern ist für Ende September geplant, wobei Mercedes wahrscheinlich Software-Updates vorschlagen wird, die eine Werkstattbehandlung der Fahrzeuge erfordern würden.
Aufgrund der vergangenen Ereignisse, raten wir zu einer anwaltlichen Beratung. Software-Updates können ggf. die Motorleistung negativ beeinflussen. Zudem lassen sich aufgrund möglicher weiterer Abschalteinrichtungen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Zum Mercedes Skandal bei uns: Themenseite Mercedes Abgasskandal
18.09.2023 | Quelle: anwalt.de
KBA droht auch Opel mit Stillegungen
Der Abgasskandal lässt auch Opel nicht los. Bereits zuvor hat Opel gegen die Rückrufbescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes rechtliche Schritte beim Verwaltungsgericht eingeleitet, war dort allerdings nicht erfolgreich. Im Februar 2022 erließ das Kraftfahrtbundesamt Rückrufbescheide für die 1,3 und 3,6 l Dieselmotoren Euro 6 der Modelle Astra, Corsa und Insignia aus den Baujahren 2013-2018. Dies betrifft rund 75.000 Fahrzeuge in Deutschland wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen und beeinträchtigter Emissionskontrollsysteme.
Mit einem Bescheid vom 11. September 2023, unter dem Rückrufcode E222115640, fordert das Kraftfahrt-Bundesamt Opel auf, bis spätestens 12. Dezember 2023 das notwendige Software-Update einzuspielen. Sollte das Update bis zu diesem Datum nicht erfolgen, droht das Amt mit der Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge ab dem 12. Dezember 2023.
Auch hier sollten sich Betroffene eine rechtliche Einschätzung einholen.
Zum Opel Abgasskandal bei uns: Themenseite Opel Abgasskandal