BGH: Schadenersatz im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit

München, 26.06.2023. Etliche Dieselfahrer haben nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz im Abgasskandal. Dabei kann der Schadenersatz bis zu 15 Prozent des Kaufpreises betragen. Mit Urteilen vom 26. Juni 2023 hat der BGH deutlich gemacht, dass die betroffenen Autokäufer schon dann Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat…

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