Diesel Abgasskandal

Der Februar in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

17.02.2022 | Quelle: anwalt.de

Fiat Chrysler gibt Einbau von Zeitschaltuhr zu

In einem Verfahren vor dem Landgericht Kempten (Az. 13 O 1595/21) haben Fiat-Anwälte bestätigt, dass Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) eine Zeitschaltuhr zur Regulierung der Abgasreinigung eingebaut hat. Diese sei aus Motorschutzgründen notwendig. Die Anwälte sprechen dabei von einer „Modulation“ der Abgasrückführung (AGR). Im Detail: Nach 22 Minuten wird die Abgasreinigung reduziert – so lange dauert auch in etwa die Prüfstandkontrolle. Das Absurde: Fiat beruft sich dabei auf eine interne Datenanalyse, die zu dem Ergebnis gelangt, dass die meisten Autofahrten nicht länger als 22 Minuten dauern. Um den Motor ausreichend zu schützen und dennoch eine wirksame Abgasreinigung vorzunehmen, schaltet sich Letztere daher automatisch nach 22 Minuten ab.

Gerade für die vom Skandal betroffenen Wohnmobil-Fahrzeuge ist diese Begründung nur mehr als irritierend. Camper legen tausende von Kilometern zurück, sodass ein 22-Minuten-Trip vielfach weit von der Realität entfernt ist. Außerdem müssen die Abgasgrenzwerte während der kompletten Fahrt eingehalten werden – und nicht nur für die Dauer von 22 Minuten.

22.02.2022 | Quelle: stern.de

BGH: Schadensersatz trotz Verjährung

Viele Dieselfahrer haben noch immer nicht geklagt. Gerade für VW-Fahrer ist es eigentlich schon zu spät, weil der VW Abgasskandal seit 2015 bekannt ist und Gerichte mittlerweile regelmäßig von einer Verjährung des „eigentlichen“ Anspruches auf Schadensersatz aus § 826 BGB ausgehen. Aber! Nun aber hat der Bundesgerichtshof die Tür für neue Klagen gegen VW geöffnet. Das Urteil besagt, dass betroffene Diesel-Besitzer, die zu spät oder noch gar nicht vor Gericht gezogen sind, trotzdem Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben können – hier greift der sogenannte Restschadenersatz. Voraussetzung ist aber, dass das Auto neu und vor nicht mehr als 10 Jahren gekauft wurde. Fahrer eines VW Gebrauchtwagens mit EA 189 Motor haben demnach keine Möglichkeit mehr, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, wenn nicht rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen wurden.

Fahren auch Sie einen VW-Neuwagen mit Dieselmotor und haben noch nicht geklagt? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Ansprüchen!

28.02.2022 | Quelle: anwalt.de

LG Stuttgart: Schadensersatz für zwei Mercedes V-Klassen

Erneut hat ein Gericht sich auf die Seite der Mercedes Fahrer gestellt. Das Landgericht Stuttgart hat mit zwei Urteilen vom 04. Februar 2022 – 17 O 692/20 und 17 O 963/20 – den Klägern Schadensersatz zugesprochen. In beiden Fällen ging es um das Modell Mercedes-Benz V-Klasse 250d. Beiden Klägern steht aufgrund einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Sie dürfen demnach ihre Mercedes V-Klasse zurückgeben und erhalten im Gegenzug abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer den Kaufpreis erstattet.

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