Diesel Abgasskandal

Der Oktober in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Verjährung im Audi Abgasskandal Ende 2022

Für die VW-Tochter Audi ist der Abgasskandal noch lange nicht vorbei. Der Autobauer entwickelte und produzierte die größeren Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 mit drei Litern Hubraum und mehr. Diese Motoren finden sich in zahlreichen Audi-Modellen sowie in den Porsche SUVs Cayenne und Macan und dem VW Touareg. Für zahlreiche Modelle ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits einen verpflichtenden Rückruf an, um in der Werkstatt eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernen zu lassen.

Bereits in der Vergangenheit haben sich zahlreiche deutsche Gerichte auf die Seite der Diesel-Kläger gestellt und Audi zu Schadensersatzzahlungen verurteilt. Jedoch muss auch im Audi Abgasskandal die Verjährungsrist beachtet werden. Und diese könnte in vielen Fällen Ende 2022 eintreten.

Generell gilt im Abgasskandal die kenntnisanhängige dreijährige Verjährungsfrist. Das heißt konkret: Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher davon Kenntnis erlangt hat und endet drei Jahre später. Strittig ist nach wie vor, ab wann die Kenntnis des Verbrauchers vorausgesetzt werden kann. In der Regel wird aber davon ausgegangen, dass dies spätestens mit Erhalt des Rückrufschreibens der Fall ist. Wer also im Laufe des Jahres 2019 einen Rückruf für sein Fahrzeug erhalten hat, sollte daher bis Ende 2022 seine Schadenersatzansprüche geltend machen – ansonsten droht die Verjährung.

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29.10.2022 | Quelle: wochenblatt-news.de

VW Abgasskandal: 24.000€ Schadensersatz

Das Landgericht Ravensburg verurteilte den Volkswagen Konzern am 7.10.2022 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu 24.000€ Schadensersatz. Geklagt hatte ein Besitzer eines VW Tiguan.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass in dem VW Tiguan eine Software verbaut war, die zu einer Reduzierung der Abgase auf dem Prüfstand führte und somit in der Realität auf offener Straße die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasemissionsgrenzwerte nicht einhält. Er verurteilte daher den Wolfsburger Autobauer zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 24.000€.

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