Diesel Abgasskandal

Der September in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

13.9.2021 | Quelle: anwalt.de

Erneut Erfolgsurteil im Mercedes Abgasskandal

Und wieder ein Erfolg für Mercedes-Dieselfahrer: Der Besitzer eines 2018 gebraucht gekauften Mercedes C 250 d 4Matic hat vor dem Landgericht Stuttgart geklagt – und Recht bekommen. Sein Diesel wurde zwar vom Kraftfahrtbundesamt nicht zurückgerufen, er war jedoch der festen Überzeugung, dass in seinem Wagen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war. Das LG Stuttgart sah dies ebenso und verurteilte den Daimler Konzern wegen sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz (Az.: 19 O 166/20). Der Kläger darf demnach den Kaufvertrag rückabwickeln und erhält gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

16.9.2021 | Quelle: zeit.de

Strafprozess im VW Diesel Abgasskandal offiziell eröffnet

Sechs Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals wurde am 16. September 2021 offiziell der Strafprozess gegen vier teils ehemalige Mitarbeiter des Konzerns eröffnet. Ihnen wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug im Zeitraum November 2006 bis September 2015 vorgeworfen. Konkret sollen die Angeklagten dafür verantwortlich gewesen sein, dass Behörden und Kunden mit unzulässiger Software getäuscht wurden. Demnach wussten sie, dass in Dieselmotoren illegale Abschalteinrichtungen zur gezielten Senkung von Stickoxid-Emissionen nur bei Tests eingesetzt wurden.

27.9.2021 | Quelle: lifepr.de

Urteil im Fall Fiat-Chrysler

Erneut wurde im Fiat-Chrysler Abgasskandal ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt. Konkret ging es um das Wohnmobil Chic e-line i49 von Carthago. Das Landgericht Heilbronn verpflichtete das Unternehmen zur Zahlung von Schadensersatz – da sich der Konzern zu dem Fall nicht geäußert hat, sprach das LG Heilbronn ein Versäumnisurteil aus (Az. 11 O 13/21). Das Wohnmobil wurde im März 2013 für 107.800€ gekauft und ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 180 PS der Euronorm 5b ausgestattet. Auf dem Prüfstand konnte jedoch nachgewiesen werden, dass eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Das Landgericht folgte daher dem Antrag des Klägers. Den Streitwert legte das Gericht auf 107.800 Euro fest.

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