Diesel Abgasskandal

Der August in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

12.8.2021 | Quelle: handelsblatt.de

BGH: Schadensersatz auch, wenn Auto behalten wird

Das könnte viele VW-Fahrer erfreuen: Mit Urteil vom 12. August 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Diesel-Kläger grundsätzlich auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie das Auto behalten möchten. Der 21. Senat des OLG München hatte das anders gesehen.

Unstreitig war bisher nur, dass VW Schadensersatz zu leisten hat, wenn das Auto auch an den Hersteller zurückgegeben wird. Nun aber bestätigte der BGH, dass die Kläger, die ihren Wagen behalten möchten (sogenanntes Erhaltungsinteresse), ebenso Anspruch auf Schadensersatz von VW haben. Berechnet wird der Schadensersatz auf Grundlage des vom Gericht festzustellenden Minderwerts, den der Diesel zum Kaufzeitpunkt aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung hatte; in die Schadensberechnung fließt u.a. auch ein, dass das konkrete Risiko behördlicher Maßnahmen bestand. Wie viel dies am Ende genau ist, wird im Einzelfall durch das Gericht bestimmt.

12.8.2021 | Quelle: anwalt.de

Daimler muss Mercedes GLE 350 zurücknehmen

Mit Urteil vom 23.7.2021 entschied das LG Stuttgart zugunsten des Klägers. Dieser hatte im November 2017 einen gebrauchten Mercedes GLE 350 erworben – inkl. des vom Abgasskandal betroffenen Motors OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6.

Aufgrund der installierten unzulässigen Abschalteinrichtung reichte der Dieselfahrer Klage ein, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Mit Erfolg: Er darf den Diesel wieder abgeben und erhält den vollständigen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstattet (Az.: 26 O 377/20).

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