Diesel Abgasskandal

Der Februar in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

10.2.2020 | Quelle: finanznachrichten.de

Gerichte befassen sich zunehmend mit dem BMW Abgasskandal

Schon seit längerem steht auch BMW unter dem Verdacht, in einzelne seiner Modelle eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut zu haben. Nun steht der bayerische Autobauer immer mehr unter Druck, weil sich auch immer mehr Gerichte mit den Vorwürfen befassen. Entsprechende Untersuchungen sollen klarstellen, ob sich der Verdacht bestätigt und BMW tatsächlich eine solche Abschalteinrichtung eingebaut hat. Das Kraftfahrtbundesamt hat bereits in der Vergangenheit Rückrufe für die Modelle BMW M550d und BMW 750d angeordnet, da in diesen Dieseln eine „falsche“ Software eingebaut wurde.

14.2.2020 | Quelle: anwalt.de

Erneuter Rückruf für Mercedes-Modelle – Vorsicht beim Werkstattbesuch!

Das KBA hat im Mercedes Abgasskandal bereits tausende Mercedes Diesel zurückgerufen. Nun erfolgte ein weiterer Rückruf für die Baureihen 213, 238 und 257 mit den Motoren OM 642, OM 654 und OM 656. Gerade die Baureihen mit dem Motor OM 642 wurden schon in der Vergangenheit aufgrund einer verbotenen Abschalteinrichtung zurückgerufen.

Bei dem aktuellen Rückruf geht es um eine erhöhte Brandgefahr für die E-Klasse und den CLS, da leitfähige Verbindungen im Innenraum mit Wasser in Kontakt treten und damit einen Brand auslösen können. Ist dieser Rückruf durchaus sinnvoll, müssen Mercedes Fahrer beim Besuch in der Werkstatt aufpassen, dass ihnen die Werkstatt nicht automatisch und ungefragt das Software-Update aufspielt. Erfahrungen zeigen, dass ein Softwareupdate nicht selten einen Mehrverbrauch und einen Leistungsverlust des Diesels mit sich bringt.

24.2.2020 | Quelle: anwalt.de

Stuttgarter Urteil im Mercedes Abgasskandal

Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG erneut verurteilt. Nach diesem Urteil muss das Unternehmen rund € 37.000,00 zahlen und einen Mercedes Diesels zurücknehmen (Az. 27 O 40/19). Im Detail ging es um einen Mercedes Benz GLC 250d 4Matic (Euro 6), den der Kläger im Juni 2016 für rund 51.000€ erworben hatte.

25.2.2020 | Quelle: wallstreet-online.de

Urteil: Schadensersatz auch für geleasten VW Diesel

Ein wichtiges Urteil hat das Landgericht in Hamburg gefällt: Geklagt hatte eine Anwaltskanzlei, die einen VW Diesel ab 2014 drei Jahre lang geleast und dafür 17.000€ Leasingraten entrichtet hat. Es handelte sich dabei um einen VW Tiguan mit dem Skandal-Motor EA 189. Da der Tiguan vom VW Abgasskandal betroffen war, klagte die Kanzlei und bekam nun vom LG Hamburg recht – sie erhält danach abzüglich der Nutzungsentschädigung rund 9.000€ der Leasingraten wieder zurück. Auch private Dieselfahrer, die ihren Diesel nur geleast haben, haben danach gute Chancen, Schadensersatz zu fordern.

27.2.2020 | Quelle: finanznachrichten.de

BGH äußert sich zum Mercedes Abgasskandal

Erstmals hat sich der Bundesgerichtshof Karlsruhe zum Mercedes Abgasskandal geäußert. In einem Beschluss vom 28. Januar 2020 rügt der BGH das Oberlandesgericht in Celle. Dieses hat fälschlicherweise kein Gutachten eingeholt, um den Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung im Motor OM 651 von Mercedes zu überprüfen. Der Kläger in dem Fall vor dem OLG Celle (Az. 7 U 263/18) hatte die Einholung eines entsprechenden Gutachtens beantragt. Dieses wurde vom OLG jedoch als „Ausforschungsbeweis“ abgelehnt. Dem widerspricht der BGH nun offiziell und sorgt damit wahrscheinlich dafür, dass bei künftigen Verhandlungen öfter ein entsprechendes Gutachten eingeholt wird.

28.2.2020 | Quelle: tagesschau.de

Vergleich für VW-Dieselfahrer

Im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen VW haben sich Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf einen Vergleich für Hunderttausende VW-Dieselfahrer geeinigt. Im Rahmen der Einigung soll Volkswagen insgesamt 830 Millionen Euro zur Verfügung stellen, die an rund 260.000 VW-Kunden, die sich in das Klageregister eingetragen haben, ausgezahlt werden können. Je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter sollen VW-Fahrer somit eine Einmalzahlung zwischen 1350€ und 6257€ erhalten. VW will eine entsprechende Plattform online einrichten bei der die Einmalzahlung beantragt werden kann. Im Gegenzug müssen die Zahlungsempfänger auf künftige Klagen gegen VW im Rahmen des Abgasskandals verzichten.

Was gut klingt, kann im Einzelfall nur eine geringe Entschädigung sein. Zahlreiche Urteile zeigen bereits, dass Dieselfahrern in einer Einzelklage deutlich mehr Geld zugesprochen werden kann. Bevor Sie die Einmalzahlung in Anspruch nehmen, empfehlen wir Ihnen zunächst, einen auf den Abgasskandal spezialisierten Anwalt zu kontaktieren.

Kostenfreie anwaltliche Erst­ein­schätz­ung Ihres Falles gewünscht?

Schreiben Sie uns!
Die mobile Version verlassen