Diesel Abgasskandal

Der Juni in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

14.6.2021 | Quelle: beck-aktuell

LG Stuttgart: Schadensersatz beim Motorentyp EA 288 auf Basis von EU-Zulassungsrecht

Das Landgericht Stuttgart hat die Volkswagen AG nunmehr auch beim Motorentyp EA 288 zu Schadensersatz verurteilt; Grundlage war der seitens des Gerichts festgestellte Verstoß der Volkswagen AG gegen die Verordnung (EG) Nr. 715/2007.

Das Landgericht Stuttgart nahm besagte EU-Verordnung zur Grundlage für das Urteil. Darin ist deutlich geregelt, dass die Emissionsausstoß-Grenzwerte nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch unter normalen Betriebsbedingungen – also im Straßenverkehr – einzuhalten sind. Da der Kläger eines VW Golf 1.6l TDI mit EA288 diese EU-Verordnung als verletzt ansah zog er entsprechend vor Gericht. Mit Erfolg.

Bisher wurde VW vornehmlich wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Mit dem Urteil vom LG Stuttgart wurde nun ein Dieselskandal-Urteil nach § 823 Abs. 2 BGB gefällt. Dieses ermöglicht Schadensersatz, wenn der Schädigende ein Schutzgesetz verletzt hat. Und hier wurde nun die EU-Verordnung 715/2007 als verletztes Schutzgesetz herangezogen. Damit wurde ein neuer Weg für die Geschädigten im Dieselskandal geschaffen, der sich positiv auf viele Dieselklagen auswirken kann.

Erfreulich ist zudem dass sich die Verurteilungen von VW auch beim Nachfolgemotor EA 288 mehren; bereits das OLG Naumburg hatte die Volkswagen AG wegen dieses Motortyps zum Schadensersatz verurteilt (Az.: 8 U 68/29).

Mehr Infos zum VW Abgasskandal

24.6.2021 | Quelle: anwalt.de

Zahlreiche Urteile im Wohnmobil-Abgasskandal

Dass auch viele Diesel-Wohnmobile vom Abgasskandal betroffen sind, ist kein Geheimnis mehr. Allen voran: die Diesel-Wohnmobile von Fiat Chrysler Automobiles (FCA). Auch hier sollen in den letzten Jahren die Abgas-Grenzwerte mit Hilfe einer illegalen Schummel-Software manipuliert worden sein. Mittlerweile finden sich bereits erste verbraucherfreundliche Urteile hierzu.

So stellte das Landgericht Stade am 31.05.2021 die bewusste Abgasmanipulation von FCA fest und sprach dem Kläger eines Wohnmobils vom Hersteller Carado (Modell T337) Schadensersatz zu (Az. 7 O 103/21).

Die Richter am Landgericht Koblenz sprachen dem Besitzer eines Wohnmobils vom Typ Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 am 1.3.2021 Schadensersatz in Höhe von 52.484,12 Euro nebst Zinsen zu.

Darüber hinaus wurden am LG Strade bereits drei Versäumnisurteile gefällt (Az. 2 O 12/21, 2 O 33/21 und 2 O 15/21). Und am Oberlandesgericht Karlsruhe befindet sich ein Verfahren bezüglich FCA-Reisemobile in Berufung.

Besitzer von Diesel-Wohnmobilen sollten sich entsprechend rechtlich beraten lassen, um etwaige Ansprüche auf Schadensersatz rechtzeitig zu klären.

30.6.2021 | Quelle: anwalt.de

KBA könnte schon bald Rückrufe für Diesel-Wohnmobile anordnen

Der Diesel-Wohnmobilskandal des Autoherstellers Fiat Chrysler Automobiles spitzt sich zu.  Fiat-Wohnmobile, die auf dem Fiat Ducato basieren, stehen bereits seit 2016 unter Verdacht über eine entsprechende Abgasmanipulation zu verfügen. Jedoch wurden erst im April 2021 die Öffentlichkeit und das Kraftfahrtbundesamt (KBA) darüber ausführlich informiert. Erfolgte Messungen offenbarten, dass die Fahrzeuge die EU-Grenzwerte für Stickoxide (NOx) im Straßenbetrieb deutlich überschritten – sie lagen bis zu 1900 Prozent über den zulässigen NOx-Emissionen.

Sofern die Abschalteinrichtungen nicht entfernt werden, droht den Wohnmobilen die Stilllegung. Bestätigt das KBA die Manipulationen, drohen entsprechende Rückrufe für die Wohnmobil-Besitzer. Im Falle drohender Stilllegungen oder Rückrufe können Betroffene jedoch Schadensersatz gegenüber Fiat fordern.

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