Diesel Abgasskandal

Der März in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

02.03.2021 | Quelle: anwalt.de

AUDI AG zu Schadensersatz bei Porsche Cayenne verurteilt

Mit Urteil vom 26. Februar hat das Landgericht Kiel entschieden: die AUDI AG muss Schadensersatz bei einem Porsche Cayenne leisten. In das Fahrzeug ist ein Motor verbaut, der von der AUDI AG entwickelt wurde. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Audi AG als Herstellerin des Motors in der Verantwortung stehe und für die Abgasmanipulationen beim Porsche Cayenne mit verantwortlich sei.

Der Kläger, der einen Porsche Cayenne S 4,2 Liter Diesel im Juni 2016 als Neuwagen für 110.000 € gekauft hatte, hat nun die Möglichkeit, seinen Kaufvertrag wieder rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe seines Fahrzeugs erhält er somit von der Audi AG den Kaufpreis wieder zurück – abzüglich einer Nutzungsentschädigung von rund 31.900€ für die bereits 87.000 gefahrenen Kilometer (LG Kiel, Az.: 10 O 127/20).

Mehr Infos zum Audi Abgasskandal.

02.03.2021 | Quelle: anwalt.de

Auch das LG Ravensburg verurteilt Daimler zu Schadensersatz

Wie bereits zahlreiche Gerichte davor, verurteilte auch das Landgericht Ravensburg Daimler zu Schadensersatz im Diesel Abgasskandal. Geklagt hatte der Erwerber eines gebrauchten Mercedes-Benz GLK 250 BlueTEC 4MATIC, welchen er im März 2015 für 28.450€ erworben hatte. Für den Wagen hatte das Kraftfahrtbundesamt bereits einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Daimler muss aufgrund des Urteils nun den manipulierten Diesel zurücknehmen. Der Kläger erhält abzüglich einer Nutzungsentschädigung aufgrund der über 160.000 gefahrenen Kilometer noch über 18.000€ wieder zurück (LG Ravensburg, Az: 1 O 167/20).

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15.03.2021 | Quelle: presseportal.de

Wohnmobil-Abgasskandal: Fiat Chrysler verurteilt

Im Wohnmobil-Abgasskandal wurde Fiat Chrysler Automobiles durch das Landgericht Koblenz zum Schadensersatz verurteilt. Das LG Koblenz entschied mit Urteil vom 1. März 2021, dass Fiat Chrysler Automobiles Schadensersatz an den Kläger und Erwerber eines Wohnmobils zahlen muss.

Konkret ging es um das Wohnmobil-Modell Zefiro 266TL des Herstellers Roller Team, der einen für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6 verbaut hat. Die Konstruktion des Motors sieht vor, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung nach jedem Start des Motors nach ca. 22 Minuten deaktiviert wird. Da die Prüfung des Motors auf dem Testband nur rund 20 Minuten dauert, erweckt der Motor den Anschein, nicht mehr NOx-Mengen freizusetzen, als gesetzlich erlaubt.

Fiat Chrysler Automobiles muss dem Kläger nun 52.484,12€ zahlen abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer (LG Koblenz, Az. 12 O 316/20).

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