Diesel Abgasskandal

Der Mai in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

03.05.2021 | Quelle: autoservicepraxis.de

Bereits rund 300 Anzeigen gegen Fiat und Iveco

Zehn Monate nach der Razzia bei Fiat und Iveco. liegen bereits rund 300 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor. Zum Großteil ginge es dabei um Wohnmobile der beiden Hersteller. Diese stehen ebenfalls im Verdacht, eine illegale Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung verbaut zu haben. Im Verdacht stehen Fahrzeuge, welche die folgenden Dieselmotoren aus den Jahren 2014 bis 2019 verbaut haben:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Betroffenen Dieselfahrern raten wir rechtzeitig zu einer Prüfung ihrer individuellen Situation, da ggf. Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller geltend gemacht werden können.

31.5.2021 | Quelle: anwalt.de

VW vom LG Frankfurt verurteilt

Mit Urteil vom 7.5.2021 wurde Volkswagen erneut im Diesel Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt. Konkret ging es um einen Audi A6 Avant 2.0 TDI, der vom Kläger im Jahre 2015 erworben und über mehrere Jahre finanziert wurde. Aufgrund der im Audi illegal verbauten Abschalteinrichtung, urteilte das Landgericht Frankfurt, dass der Kläger ein Recht auf die Rückabwicklung der Finanzierung habe. Er hat daher einen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung sowie aller Ratenzahlungen der Finanzierung als Schadensersatz gegen Rückgabe des Fahrzeuges (AZ: 2 – 07 O 348/19).

Das Urteil von Frankfurt unterstreicht zudem deutlich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Dieser hat bereits am 13.4.2021 entschieden, dass VW auch dazu verpflichtet ist, die Finanzierungskosten zu erstatten (Az.: VI ZR 274/20).

Alle Infos zum VW Abgasskandal.

31.5.2021 | Quelle: anwalt.de

LG Stuttgart: Mercedes muss Schadensersatz bei V-Klasse leisten

Die Daimler AG hat erneut eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Autobauer zu Schadensersatz. Grund war die Klage eines Dieselfahrers der Mercedes V-Klasse 250 d mit dem Dieselmotor OM 651. Er hatte das Fahrzeug im Juni 2016 neu gekauft. Der Kläger warf dem Autobauer vor, eine illegale Abschalteinrichtung in seinen Wagen verbaut zu haben. Im Rahmen der Klage konnte der Daimlerkonzern den Vorwurf nicht ausreichend widerlegen. Das Gericht teilte daher die Überzeugung des Klägers und sprach ihm Schadensersatz zu. Gegen Rückgabe des Diesels kann der Kläger daher die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Alle Infos zum Mercedes Abgasskandal.

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