Bis zu 15% Schadensersatz: Immer mehr positive Urteile dank Sensationsurteil vom BGH
Das BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 war wegweisend. Definiert wurde dabei der sogenannte „Differenzschaden“ (Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem Wert des Fahrzeugs ohne Abgasmanipulation).
Die gute Nachricht: Immer mehr Gerichte in Deutschland orientieren sich am Urteil des BGHs und sprechen den Klägern Schadensersatz zu. Insbesondere bei Audi, VW und BMW Modellen. Bis zu 15% Schadensersatz sind drin. Millionen Dieselfahrer können daher so einfach wie noch nie Ihre Ansprüche durchsetzen!
Abgasskandal bei BMW: Erhebliche Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte
BMW, der bayrische Automobilriese, der bisher weitestgehend unbeschadet aus dem Abgasskandal hervorgegangen ist, könnte nun ins Rampenlicht rücken. Nach jüngsten Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat sich gezeigt, dass einige BMW-Modelle die erlaubten Stickoxid-Emissionsgrenzen teilweise erheblich überschreiten. Hinzu kommt die Entdeckung eines sogenannten „Thermofensters“ in der Abgasreinigung, das vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits als illegale Abschalteinrichtung klassifiziert wurde.
Sauberer Diesel bei BMW? Messergebnisse werfen Fragen auf
Obwohl BMW behauptet, ihre Dieselfahrzeuge seien sauber und frei von unzulässigen Abschalteinrichtungen, zeichnen die jüngsten Abgasmessungen der DUH ein anderes Bild. Die getesteten Dieselmodelle zeigten bei alltäglichen Fahrbedingungen extrem hohe Stickoxid-Emissionen, insbesondere bei höheren Belastungen wie Steigungen.
Diese BMW Modelle sind wohl vom Abgasskandal betroffen
Durch die jüngsten Mess-Ergebnisse der Deutschen Umwelthilfe muss bei den BMW-Modellen differenziert werden. Folgend finden Sie die Auflistung der BMW-Modelle, bei denen die DUH die erhebliche Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte gemessen hat. Darunter listen wir Ihnen die Modelle auf, bei denen zusätzlich der Verdacht auf eine illegale Abschalteinrichtung besteht.
Extreme Abweichungen und Thermofenster bei diesen Modellen
BMW 525d
DUH: Grenzwert um das 32-fache überschritten
BMW 318d
DUH: Grenzwert um das 49-fache überschritten
BMW X3
DUH: Illegales Thermofenster entdeckt
Besonders alarmierend waren die Messwerte des BMW 525d und 318d.
BMW 525d (Motortyp N47D20, Euro 5): Bei defensivem Fahren an einer Steigung stieß der 525d mehr als das 32-fache des zulässigen Grenzwerts aus
BMW 318d (Motortyp B47D20, Euro 6): Dieses Modell überschritt die Stickoxid-Grenzwerte um das satte 49-fache.
Die DUH argumentiert, dass solche signifikanten Abweichungen von den Labormesswerten nicht allein durch unterschiedliche Straßenprofile erklärt werden können.
Bei der Software-Analyse des Motorsteuerungssystems eines BMW X3 (Motortyp N57D30, Euro 6) fand die DUH zudem ein Thermofenster in der Abgasreinigung. Dies führt dazu, dass die Abgasrückführung bei Außentemperaturen unter 18 und über 40 Grad verringert wird, was zu einer Erhöhung der Stickoxidemissionen führt. Darüber hinaus könnten andere Faktoren, wie Geschwindigkeit, Last oder sogar eine eingeschaltete Klimaanlage, ebenfalls zu einer Verringerung der Abgasrückführung und damit zu einem Anstieg der Stickoxidemissionen beitragen.
Manipulationsverdacht: Weitere betroffene BMW Diesel
Bei folgenden Modellen, in denen in den Baujahren 2012 bis 2017 ebenfalls Motoren der Typen N47, B47 oder N57 verbaut wurden, besteht Manipulationsverdacht:
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Auch später verbaute Motoren können betroffen sein und eine unzulässige Abschalteinrichtung enthalten, was im Einzelfall zu prüfen ist.
Was BMW Fahrern drohen könnte und was Sie tun können
Sollte das Kraftfahrt-Bundesamt oder das Verwaltungsgericht Schleswig zu dem Schluss kommen, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden, könnten den betroffenen BMW-Fahrzeugen ein Rückruf und im schlimmsten Fall sogar der Entzug der Zulassung drohen.
In dem Fall können Sie Schadensersatzansprüche gegen den Münchener Autobauer geltend machen. Die Chancen auf Erfolg sind hier sehr hoch, da sehr viele Gerichte in der Vergangenheit verbraucherfreundlich geurteilt haben.
Zudem kommt Verbrauchern das BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 sehr zugute. Definiert wurde dabei der sogenannte „Differenzschaden“ (Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem Wert des Fahrzeugs ohne Abgasmanipulation). Und nach dieser Auffassung urteilen immer mehr Gerichte, weshalb die Chancen auf bis zu 15% Schadensersatz so gut wie noch nie waren.
Immer mehr Gerichte orientieren sich am Differenzschaden, den der BGH definiert hat und stellen sich auf die Seite der geschädigten Dieselfahrer. Verbraucher können dadurch bis zu 15% Schadensersatz so einfach wie noch nie fordern.
Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.
Der Abgasskandal und die Rolle von BMW
Der Diesel-Abgasskandal, der im September 2015 ins Licht der Öffentlichkeit geriet, begann mit dem Volkswagen-Konzern. Es wurde aufgedeckt, dass Volkswagen in Millionen ihrer Dieselautos eine Software eingebaut hatte, die bei Labortests die Stickoxidemissionen künstlich reduzierte. Diese Manipulation führte dazu, dass die Fahrzeuge auf der Straße weit mehr Stickoxide ausstießen, als gesetzlich erlaubt. Dieser Skandal führte zu einer globalen Untersuchung von Dieselautos, bei der ähnliche Manipulationen festgestellt auch bei anderen Herstellern, darunter Audi, Porsche und Daimler, festgestellt wurden.
Auch der Münchener Autobauer BMW steht nun unter erheblichem Druck im Abgasskandal
Abgasskandal wohl auch bei BMW angekommen
Lange Zeit blieb BMW scheinbar unberührt vom Skandal. Der bayrische Autobauer behauptete, ihre Dieselfahrzeuge seien sauber und frei von illegalen Abschalteinrichtungen. Doch jüngste Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe im Jahr 2023 zeigen, dass bestimmte BMW-Modelle die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxidemissionen unter realen Fahrbedingungen teilweise dramatisch überschreiten. Des Weiteren wurde ein sogenanntes „Thermofenster“ in der Abgasreinigung entdeckt, das vom Europäischen Gerichtshof als illegale Abschalteinrichtung klassifiziert wurde. BMW könnte somit nun ebenfalls Teil des Abgasskandals sein.
Rückruf Ihres BMWs? Nicht teilnehmen!
Stand Juni 2023 erfolgte noch kein offizieller Rückruf vom Kraftfahrtbundesamt. Sollte sich dies ändern, raten wir Ihnen: Nehmen Sie auf keinen Fall an einem BMW Rückruf teil, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen. Die Durchführung von etwaigen Software-Updates kann zu Rechtsverlusten führen. Ferner kann es ungewisse Folgen für ihr BMW Fahrzeug nach sich ziehen. Lassen Sie sich vorher von einem auf den BMW Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Unsere Rechtsanwälte Dr. Henning Leitz & Hendrik Bombosch vertreten bereits rund 2.500 Mandanten im Dieselskandal. Dort vertreten sie bereits die Interessen von Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Gerne übernehmen sie auch Ihren Fall.
Durch eine illegale Abschalteinrichtung der Abgasreinigung bzw. durch ein illegal eingebautes Thermofenster und einem daraus resultierenden Rückruf, besteht ein Mangel am Fahrzeug, weshalb Sie als BMW Besitzer Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Ideale Voraussetzungen dank EuGH-Urteil
Dank des wegweisenden Urteils vom Europäischen Gerichtshof vom 21. März 2023 lassen sich Schadensersatzansprüche so einfach wie nie geltend machen. Der EuGH hat nämlich entschieden, dass die Autohersteller – und damit auch BMW – bereits schadenersatzpflichtig sind, wenn sie eine unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig verwendet haben (Az.: C-100/21). Den Herstellern muss nun also kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden, was die Durchsetzung der Ansprüche erheblich vereinfacht.
So setzen Sie Ihre Rechte im BMW Abgasskandal durch
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