BGH-Urteil: Haftung für Diesel-Thermofenster – Autohersteller müssen für Schadensersatz aufkommen

  München, 25.07.2023. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe traf eine bedeutende Entscheidung zur Haftung für das sogenannte Diesel-Thermofenster. Am 10.07.23 entschied der BGH, dass ausschließlich die Autohersteller für Schadensersatz haften, wenn der Dieselmotor in einem Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die die Abgase nur in einem begrenzten Temperaturbereich reinigt. Der Hersteller des eingebauten…

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