LG Stuttgart: Schadensersatz im Mercedes Abgasskandal
Daimler AG wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt – Reduzierung der Abgasrückführung bei niedrigen Temperaturen (sog.“Thermofenster“) ist unzulässig
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Daimler AG wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt – Reduzierung der Abgasrückführung bei niedrigen Temperaturen (sog.“Thermofenster“) ist unzulässig