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Jahres-Archive: 2019

Sie befinden sich hier:
  1. Start
  2. 2019

Der November in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein11. Dezember 2019

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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OLG Celle bestätigt Schadensersatzanspruch im Abgasskandal

Allgemein, VW - Volkswagen22. November 2019

Erfolg für einen vom VW-Abgasskandal geschädigten Autokäufer. Das OLG Celle sprach ihm mit Urteil vom 20. November 2019 Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu (Az. 7 U 244/18). Er kann das Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

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Opel muss Diesel nach Gerichtsbeschluss zurückrufen

Allgemein, Cascada, Insignia, Opel Abgasskandal, Zafira15. November 2019

OVG Schleswig-Holstein bestätigt Rückruf für Opel Zafira, Insignia und Cascada – Betroffene Diesel müssen umgehend nachgerüstet werden.

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Der Oktober in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein14. November 2019

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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VW Diesel Abgasskandal – Verjährung noch nicht eingetreten

VW - Volkswagen22. Oktober 2019

Der VW Diesel Abgasskandal wurde im Jahre 2015 bekannt. Dennoch gehen Gerichte davon aus, dass eine Verjährung der Schadenersatzansprüche in vielen Fällen noch nicht eingetreten ist. Betroffene PKW Eigner sollten daher umgehend rechtlichen Rat einholen.

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Neuer Massenrückruf für Mercedes-Diesel

Allgemein, Mercedes Abgasskandal15. Oktober 2019

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat erneut einen Massenrückruf für Mercedes-Diesel angeordnet. CLLB Rechtsanwälte – Ihre Experten

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Der September in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein11. Oktober 2019

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Schadensersatz im Abgasskandal bei Fahrzeugkauf 2016

Allgemein, VW - Volkswagen24. September 2019

Durchsetzung der Schadensersatzansprüche auch bei Kauf 2016 möglich

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VW Abgasskandal – Manipulationsverdacht beim Motor EA 288

VW - Volkswagen13. September 2019

Nach Recherchen des SWR hat Volkswagen auch bei neueren Dieselfahrzeugen mit dem Motor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 wohl eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet.

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Der August in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein3. September 2019

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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    Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags

    In Ihrem Fall scheint der Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags die wirksamste Methode zu sein – auch, wenn Sie diesen bereits vor Jahren abbezahlt haben. Wurde der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, haben Sie sogar Chancen, 100% der bereits gezahlten Raten und Ihre Anzahlung wieder zurück zu erhalten.

    Neben dem Widerruf des Autokredit-Vertrags können Sie aber auch Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung fordern. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Ansprüche Sie im Detail geltend machen können.

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

    Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags

    In Ihrem Fall scheint der Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags die wirksamste Methode zu sein – auch, wenn Sie diesen bereits vor Jahren abbezahlt haben. Wurde der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, haben Sie sogar Chancen, 100% der bereits gezahlten Raten und Ihre Anzahlung wieder zurück zu erhalten.

    Neben dem Widerruf des Autokredit-Vertrags können Sie aber auch Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung fordern. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Ansprüche Sie im Detail geltend machen können.

    Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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    Sie können eventuell Geld zurückfordern oder haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug.

    Als Betroffener im Dieselskandal stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

    • Vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs zurückverlangen
    • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
    • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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    • Vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs zurückverlangen
    • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
    • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

    Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

    Ihr Fall bedarf einer persönlichen Überprüfung.

    Auf Basis Ihrer Angaben, können wir keine eindeutige Aussage treffen.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite am Besten Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

    Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Auto-Leasingvertrags

    Ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht München hat es bereits bestätigt: Auch ein Leasingvertrag kann widerrufen werden – und das auch noch Jahre später. Im Idealfall erhalten Sie damit gegen Abgabe Ihres Fahrzeugs alle bereits gezahlten Leasingraten zurück und sind Ihr Auto damit praktisch “umsonst” gefahren”. Das ist vor allem für im Dieselskandal betroffene Modelle lukrativ, aber natürlich auch für Benziner.

    Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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    Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Auto-Leasingvertrags

    Ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht München hat es bereits bestätigt: Auch ein Leasingvertrag kann widerrufen werden – und das auch noch Jahre später. Im Idealfall erhalten Sie damit gegen Abgabe Ihres Fahrzeugs alle bereits gezahlten Leasingraten zurück und sind Ihr Auto damit praktisch “umsonst” gefahren”. Das ist vor allem für im Dieselskandal betroffene Modelle lukrativ, aber natürlich auch für Benziner.

    Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

    Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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