07.08.2019 | Quelle: Morgenpost
VW-Fahrerin fährt sechs Jahre umsonst
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, konnte eine VW-Fahrerin ein äußerst verbraucherfreundliches Urteil vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen erzielen. Sie darf ihren 2013 gekauften VW Golf VI Cabriolet gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben – und muss auch keine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer bezahlen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, ist sie damit sechs Jahre lang ihren Diesel umsonst gefahren.
15.08.2019 | Quelle: BILD
Über 400.000 Dieselbesitzer haben sich der bevorstehenden Sammelklage angeschlossen
Die Musterfeststellungsklage entwickelt sich zu einem großen Prozess. Mehr als 400.000 Dieselbesitzer haben sich bereits eingetragen. Würde das Klageregister ausgedruckt werden, wäre es 67.000 Seiten lang. Die Musterfeststellungsklage gegen VW beginnt am 30. September – bis dahin ist eine Eintragung noch ohne Weiteres möglich. VW selbst geht von einer Prozessdauer von rund vier Jahren aus. Wer so lange nicht warten möchte, sei die Einzelklage empfohlen, die in der Regel deutlich schneller zu einem Ergebnis führt.
15.08.2019 | Quelle: Wallstreet Online
Neues Urteil: Auch VW Software Update ist manipuliert
Ein bemerkenswertes Urteil kommt vom Landgericht Düsseldorf (Az. 7O 166/18). Geklagt hatte ein Fahrer eines VW Tiguan mit dem Motor EA 189, der bereits das von VW angebotene Software Update hat aufspielen lassen. Das Update sollte die enthaltene illegale Abschalteinrichtung eigentlich entfernen. Während des Verfahrens stellte sich nun aber heraus: Auch das VW Software Update beinhaltet eine Funktion, die bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung deaktiviert. Damit weist die Software weiterhin eine illegale Abschalteinrichtung auf, über die VW den Kunden nicht ausreichend informiert hat. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf den Diesel Abgasskandal haben. Jeder Dieselfahrer, der sich von VW und seinen Tochterunternehmen das Software Update hat aufspielen lassen, wäre damit weiterhin illegal unterwegs. Dieselbesitzer könnten dann entsprechenden Schadensersatz vom VW-Konzern fordern.
20.08.2019 | Quelle: Tagesspiegel
VW lässt sich immer häufiger auf Vergleiche ein
Aus Angst vor den Urteilen, lässt sich VW immer häufiger auf Vergleiche mit den Klägern ein, die den Konzern auf Schadensersatz verklagen. So auch kürzlich vor dem Berliner Kammergericht. Ursprünglich hätte der 4. Zivilsenat am 20. August 2019 fünf Verfahren verhandelt. Drei der Verfahren wurden kurzfristig aufgrund erfolgter Vergleiche abgesagt.
Bei den beiden anderen noch laufenden Verfahren wurde der Standpunkt des Gerichts deutlich: VW solle auch hier in entsprechende Vergleichsverhandlungen gehen, da das Kammergericht erhebliche Zweifel an der Rechtsposition des Konzerns äußerte und ein Erfolg vor Gericht mehr als fraglich sei.
25.08.2019 | Quelle: Handelsblatt
Erste Klagen landen vor dem BGH Karlsruhe
Vier Jahre nach Bekanntwerden des Diesel Abgasskandals und nach zahlreichen Gerichtsverfahren, erreichen nun die ersten Klagen die höchstrichterliche Instanz beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Verhandlungen und Urteile werden hier mit Spannung erwartet, da noch immer grundsätzliche Rechtsfragen aufgrund von unterschiedlichen Auffassungen der Landgerichte und Oberlandesgerichte nicht eindeutig geklärt sind. Urteile des BGH werden in der Regel als richtungsweisend angesehen und von den unteren Gerichten im Anschluss als Rechtsauffassung für die eigenen Urteile verwendet. Dem öffentlichen Hinweisbeschluss nach zu urteilen, das der BGH dieses Jahr veröffentlicht hat, könnten die Rechtssprechungen des BGH überwiegend verbraucherfreundlich ausfallen.
31.08.2019 | Quelle: finanzen.net
65 Prozent der Dieselfahrer wissen nicht, ob ihr Auto vom Diesel Abgasskandal betroffen ist
Der Diesel Abgasskandal begleitet die Gesellschaft mittlerweile rund vier Jahre. Und noch immer wissen 65 Prozent der Dieselfahrer nicht, ob ihr Diesel vom Diesel Abgasskandal betroffen ist oder nicht. Das geht aus einer Untersuchung von rechtecheck.de und dem Beratungsinstitut Mentefactum hervor. Wir empfehlen daher allen Dieselfahrern, die noch unsicher sind, sich von einem auf den Diesel Abgasskandal spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Im kostenfreien Beratungsgespräch kann dieser ermitteln, ob der eigene Diesel vom Diesel Abgasskandal betroffen ist oder nicht. Nutzen Sie hierfür gerne unseren Schnelltest, der ihnen innerhalb von zwei Minuten eine erste Online-Einschätzung gibt.