09.10.2019 | Quelle: Wallstreet Online
Daimler muss 870 Millionen Euro Bußgeld zahlen
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen Daimler im Diesel Abgasskandal ein immenses Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Begründet wird die Entscheidung durch die „fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht“, wodurch der Stickoxidausstoß nicht gänzlich den regulatorischen Anforderungen entsprach. Daimler selbst hat mit einem solchen Bußgeld bereits gerechnet und dieses entsprechend anstandslos akzeptiert.
09.10.2019 | Quelle: Handelsblatt
Noch keine Verjährung im VW Diesel Abgasskandal
Eigentlich würde Ende 2019 die Verjährung im VW Diesel Abgasskandal eintreten. Das Urteil vom Landgericht Trier (Az. 5 O 417/18) sieht das aber anders. Aufgrund der „problematischen und ungeklärten Rechtslage“ müsse die dreijährige Verjährungsrist verlängert werden. Diese beginne erst „wenn eine zutreffende Einschätzung der Rechtslage“ vorhanden ist – und diese gibt es aufgrund fehlender höchstrichterlicher Entscheidungen noch nicht.
Betroffene im VW Diesel Abgasskandal, die sich noch nicht über ihre rechtliche Lage informiert haben, sollten dies dennoch am besten noch in diesem Jahr tun, um auf Nummer sicher zu gehen.
21.10.2019 | Quelle: Verbraucherschutz.tv
OLG Naumburg stellt sich auf Kundenseite
Das Oberlandesgericht Naumburg hat zugunsten eines geschädigten Käufers geurteilt. Damit gesellt sich das OLG Naumburg ebenfalls zu der langen Liste an Oberlandesgerichten in Deutschland, die in der Vergangenheit zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile gefällt haben. Speziell in der Klage in Naumburg ging es um einen VW Tiguan, den der Kläger 2014 gebraucht gekauft hatte. Wegen des Diesel Abgasskandals forderte der Kläger Schadensersatz – und machte diese nun erfolgreich geltend (Az.: 7 U 24/19).
28.10.2019 | Quelle: anwalt.de
Verbraucherfreundliche Urteile vom OLG München & LG Kiel
Auch das OLG München und das LG Kiel positionieren sich klar auf die Seite der vom Abgasskandal betroffenen Dieselbesitzer. Dank des Urteils vom Landgericht Kiel muss VW einen 2013 erworbenen Skoda Yeti 2.0 zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten. Eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer entfällt. Der Kläger ist seinen Skoda somit jahrelang komplett umsonst gefahren (Az.: 11 O 153/18).
Das Oberlandesgericht München entschied, dass der Besitzer eines 2015 gekauften Audi Q3 Schadensersatz von VW erhält. Er darf seinen Audi nun an VW zurückgeben und erhält den Kaufpreis wieder abzüglich einer Nutzungsentschädigung (Az.: 24 U 797/19).
31.10.2019 | Quelle: merkur.de
Erneuter Massenrückruf bei Daimler
Daimler muss erneut Hunderttausende Mercedes-Diesel nach Aufforderung des KBA zurückrufen. Es ist der 3. Rückruf für den Daimler Konzern. Daimler selbst will gegen diesen Beschluss Widerspruch einlegen, da man der Auffassung ist, dass die Abgastechnik in den zurückgerufenen Modellen rechtlich einwandfrei ist. Betroffen sind Mercedes-Diesel mit dem Euro-5-Dieselmotor mit der Bezeichnung OM651.
Wir empfehlen Dieselfahrern, sich vor einem Rückruf vorher rechtlichen Rat einzuholen. Ein auf den Diesel Abgasskandal spezialisierter Anwalt kann hierzu eine detaillierte Einschätzung geben, ob an der Rückrufaktion teilgenommen werden sollte oder nicht.