München, 22.01.2020. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. hat eine groß angelegte Razzia bei Mitsubishi durchgeführt. In einer bundesweit angelegten Aktion standen die Ermittler bei dem Autohersteller am 21. Januar 2020 vor der Tür und durchsuchten die Geschäftsräume. Grund für die Ermittlungen ist Betrugsverdacht im Zusammenhang mit der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Abgasskandal hat auch Mitsubishi erreicht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass Mitsubishi bei Fahrzeugen mit 1,6- und 2,2-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat. Die Einrichtung soll erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und dann dafür sorgen, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr ist diese Funktion nicht aktiviert, so dass deutlich mehr Stickoxide ausgestoßen und der zulässige Grenzwert nicht eingehalten wird.
Derartige Abschalteinrichtungen sind nach einer EU-Verordnung nicht zulässig. Die Konsequenz ist, dass die Fahrzeuge keine Typengenehmigung hätten erhalten dürfen und den Haltern nun sogar Fahrverbote oder die Stilllegung ihrer Fahrzeuge drohen kann. Ein weiterer Effekt dürfte der Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge sein.
„Für die betroffenen Mitsubishi-Kunden ist die Lage ernst. Sie haben aber die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche oder Gewährleistungsansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München. Denn die Verbraucher durften beim Kauf davon ausgehen, dass das Fahrzeug alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Das ist aber nicht der Fall, wenn eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wird und deshalb der Verlust der Zulassung droht. Unter diesen Voraussetzungen ist davon auszugehen, dass der Kunde das Fahrzeug erst gar nicht gekauft hätte. Der Schaden ist ihm somit schon mit Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags entstanden. Daher kann er Schadensersatz oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.
Im VW-Abgasskandal haben Landgerichte und Oberlandesgerichte quer durch die Republik entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. „Das dürfte bei Mitsubishi nicht anders sein, wenn sich der Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung bestätigt“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Mitsubishi-Kunden, die seit 2014 ein betroffenes Fahrzeug erworben haben, aufgefordert, sich als Zeuge zu melden.
Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/