Berlin muss ab 2019 Diesel-Fahrverbote einführen – Zunächst elf Streckenabschnitte betroffen
Berlin, 09.10.2018. Für Diesel-Fahrer kommt es immer dicker. Nach Hamburg, Stuttgart oder Frankfurt müssen sie nun auch in Berlin mit Fahrverboten rechnen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute beschlossen, dass Fahrverbote an elf Straßenabschnitten ab April 2019 zwingend erforderlich seien, um die hohe Belastung mit Stickoxiden in den Griff zu bekommen.
Das Verwaltungsgericht ließ keinen Zweifel daran, dass es Fahrverbote für die einzige wirksame Maßnahme hält, um die Belastung mit Stickoxiden zu reduzieren. Daher müssten an den elf Straßenabschnitten die Fahrverbote ab Mitte 2019 zwingend eingeführt werden. Zu den betroffenen Abschnitten gehören u.a. Teile der Leipziger Straße und der Friedrichstraße im Zentrum. Die Fahrverbote gelten für Diesel mit den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5. Das Land Berlin muss nun bis zum 31. März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan beschließen und die Fahrverbote bis spätestens Ende Juni umsetzen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die ursprünglich ein Fahrverbot für die gesamte Berliner Umweltzone erreichen wollte. Dies sei aber nicht notwendig, da hier die Grenzwerte zu großen Teilen eingehalten werden, so das Verwaltungsgericht.
Fahrverbote in Berlin sind nicht nur für Dieselfahrer ein neuer Schock, sondern auch eine Pleite für die Bundesregierung. Die wollte mit ihrem als großen Wurf gefeierten Maßnahmenpaket zur Dieselproblematik Fahrverbote unbedingt vermeiden. „Mit Umtauschprämien allein werden sich Fahrverbote nicht umgehen lassen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, der bereits zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt. Zumal Berlin ebenso wenig wie Frankfurt noch nicht einmal auf der Liste der 14 besonders belasteten Städte steht, für die es die Umtauschprämien geben soll.
„Selbst für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 sind Fahrverbote nicht auszuschließen, da auch diese nicht als besonders sauber gelten. Wer Fahrverbote sicher umgehen möchte, müsste schon ein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 6d-TEMP kaufen und die sind auch mit Umtauschprämie nicht gerade ein Schnäppchen“, so Rechtsanwalt Leitz.
Als ob die betroffenen Dieselfahrer durch Verbotszonen nicht schon genug gestraft wären, führen die Fahrverbote auch zu einem schnelleren Wertverlust der Fahrzeuge. „Den betroffenen Verbrauchern bleibt nur, die Durchsetzung ihrer Rechte selbst in die Hand zu nehmen. Neben Klagen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, aus dem Kaufvertrag auszusteigen“, erklärt Rechtsanwalt Leitz.