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    Sie können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Ansprüche geltend machen – und das so einfach wie noch nie!

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nämlich im Juni 2023 ein wegweisendes Urteil gefällt. Dadurch lassen sich ab sofort Schadenersatzansprüche im Abgasskandal wesentlich einfacher durchsetzen. Denn jetzt reicht schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche aus und die lässt sich einfacher nachweisen als Vorsatz.

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

    Sie können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Ansprüche geltend machen – und das so einfach wie noch nie!

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    Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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    Ihr Fall bedarf einer persönlichen Überprüfung.

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