13.07.2020 | Quelle: anwalt.de
Illegales Thermofenster im Software-Update?
In ihrem Schlussantrag stellte die EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston klar: Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung sind grundsätzlich als unzulässig einzustufen. Dazu gehören auch eingebaute Thermofenster, also temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme. Und genau solch ein Thermofenster soll wohl das EA189-Motor-Update von Volkswagen beinhalten. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, könnte Volkswagen erneut ins Visier der Verbraucher geraten und sich weiteren Ansprüchen ausgesetzt sehen.
22.07.2020 | Quelle: manager-magazin.de
Razzia bei Fiat & Iveco
Der Dieselskandal macht auch vor Fiat und Iveco nicht Halt. Am 22. Juli 2020 durchsuchten Ermittler mehrere Standorte der Auto- und Lastwagenbauer in Deutschland, Italien und der Schweiz. Diesel-Motoren, die in verschiedene Modelle von Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco eingebaut wurden, stehen in Verdacht, mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen zu sein. In den USA wurde bereits 2017 dem Hersteller vorgeworfen, bei den Abgaswerten betrogen zu haben. Damals einigte sich der Autobauer auf einen Vergleich in Höhe von 800 Millionen Dollar.
22.07.2020 | Quelle: wallstreet-online.de
BGH: Schadensersatz möglich trotz Software-Update
Vor dem OLG Braunschweig war die Klage eines VW Tiguan-Eigentümers verhandelt worden, der Schadensersatz von VW wollte, obwohl dieser das VW Software-Update hat aufspielen lassen. Das OLG wies die Klage zurück. Der Kläger ging daraufhin in Revision und zog vor den Bundesgerichtshof. Das endgültige Urteil steht noch aus, aber am 21.7. machte der BGH in der mündlichen Verhandlung bereits deutlich: das aufgespielte Software-Update führt nicht zum Verfall des Schadensersatzanspruchs.
31.07.2020 | Quelle: lifepr.de
Fiat-Klagen auch von Deutschland aus möglich
Wer im Zusammenhang mit dem Diesel Abgasskandal bei Fiat Chrysler Automobiles gegen den Hersteller klagen möchte, kann dies seit dem 9. Juli 2020 auch in Deutschland tun. Vorher stand die Frage im Raum, ob durch den Abgasskandal geschädigte Kunden gegen einen im Ausland sitzenden Autobauer juristische Schritte auch in Deutschland einleiten können. Der EuGH machte nunmehr in einem Verfahren, das den VW Abgasskandal betraf, deutlich: Juristische Schritte können grundsätzlich in dem Land eingeleitet werden, in dem das Fahrzeug verkauft und erworben wurde (Az. C-343/19).