17.07.2019 | Quelle: rbb24
Skoda-Fahrer darf seinen Diesel zurückgeben
Ein weiteres Erfolgsurteil im Diesel Abgasskandal fällte das Landgericht Cottbus bereits im Juni, wurde aber erst im Juli öffentlich bekanntgegeben (Az. 2 O 610/18). Der Fahrer eines Skodas verklagte den VW-Konzern aufgrund manipulierter Abgaswerte und verlangte die Rückgabe seines Diesels gegen Erstattung des Kaufpreises. Das Landgericht Cottbus gab dem Kläger Recht: Abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer in den letzten sechs Jahren, bekommt der Kläger vom damaligen Neupreis von ca. 35.000€ rund 22.000 € gegen Rückgabe des Skodas zurück.
18.07.2019 | Quelle: Handelsblatt
Jura-Professor bestätigt gute Chancen für Kläger
Michael Heese, Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Regensburg, hat im Rahmen eines wissenschaftlichen Projekts eine bundesweite Auswertung vergangener Gerichtsentscheidungen vorgenommen. Sein Ergebnis: Alle 115 Landgerichte in Deutschland befassen sich mit dem Dieselskandal – und an 96 dieser Landgerichte wurden bereits Urteile zugunsten der Dieselfahrer gefällt. Die Chance für weitere verbraucherfreundliche Urteile schätzt der Professor daher weitestgehend als sehr gut ein.
22.07.2019 | Quelle: Focus Online
Hersteller müssen „saubere“ Abgasregulierung beweisen
Gute Nachrichten im Diesel Abgasskandal für Dieselfahrer: In einem Sensationsurteil entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass nicht mehr der Autobesitzer, sondern der Hersteller beweisen muss, dass seine Software zur Abgasregulierung einwandfrei und „sauber“ funktioniert. Bisher waren hier die Dieselfahrer in der Pflicht. Nun wird die Beweislast aber umgekehrt. Dadurch könnten Diesel-Besitzer viel leichter ihre Schadensersatzforderungen durchsetzen. Die Forderung wurde im Rahmen eines Verfahrens gegen die Daimler AG erhoben, könnte aber durch das Urteil auch andere Hersteller betreffen.
22.07.2019 | Quelle: Nau.ch
Dieselfahrer klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland
Während viele Dieselfahrer im Diesel Abgasskandal die Autobauer oder Autohändler verklagen, geht ein Mann einen anderen Weg: Er verklagt die Bundesrepublik Deutschland auf rund 47.300€. Eine Entscheidung soll das Landgericht Hannover fällen. Dem Kläger zufolge habe der deutsche Staat die Typengenehmigung von Diesel-Autos „leichtfertig“ erteilt und es versäumt, „abschreckende Sanktionsmassnahmen“ zu verhängen.
31.07.2019 | Quelle: anwalt.de
Oberlandesgerichte im Diesel Abgasskandal auf der Seite der Dieselfahrer
Mittlerweile gibt es zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile im Diesel Abgasskandal, die den VW-Konzern in die Pflicht nehmen und den Dieselfahrern Schadensersatz zusprechen. So sahen dies nun auch wieder die drei Oberlandesgerichte in Koblenz, Köln und Karlsruhe.
Das OLG Koblenz bestätigte die Auffassung des Klägers und ordnete an, dass VW den betroffenen VW Sharan zurücknehmen muss. Der Kläger erhält seinen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück (Az.: 5 U 1318/18). Auch das OLG Karlsruhe entschied am 18. Juli ähnlich im Falle eines Skoda Octavia (Az.: 17 U 160/18). Während beide Urteile vom VW Konzern noch angefechtet werden können, ist ein Urteil vor dem OLG Köln bereits rechtskräftig. Die Berufung von VW gegen einen Kläger, dem Schadensersatz im Diesel Abgasskandal zugesprochen wurde, wurde hier vom OLG Köln zurückgewiesen.