Stuttgart/München, 07.08.2019. Das Landgericht Stuttgart hat am 30.07.2019 in einem weiteren Fall entschieden, dass die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz i.H.v. € 47.024,76 verpflichtet ist. Diesmal ging es um das Fabrikat GLC 250. Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Urteilen, in denen der Fahrzeughersteller wegen verschiedener Modelle verurteilt wurde, weil in den Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Auch das Kraftfahrtbundesamt und die Staatsanwaltschaft Stuttgart haben Verfahren eingeleitet.
Bei Daimler dreht sich der Streit zum einen um so genannte „Thermofenster“. Das heißt, bei Außentemperaturen im Bereich dieser „Thermofenster“ wird die Abgasreinigung zurückgefahren. Dies hat zur Folge, dass die betroffenen Dieselfahrzeuge mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen. Die Daimler AG stellt sich auf den Standpunkt, dass die Abschaltung der Abgasreinigung legal und notwendig sei, um den Motor zu schützen. Im nun entschiedenen Fall ließ das Landgericht Stuttgart offen, ob es dieser Argumentation folgt. Denn bei dem GLC 250 sei zum anderen jedenfalls hinsichtlich des SCR-Katalysators von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen.
„Das Landgericht kommt zutreffend zu dem Ergebnis, dass die massenhafte Verbauung von Motoren mit unzulässigen Abschalteinrichtungen eine so genannte vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung darstellt.“ erklärt Rechtsanwalt Franz Braun, Partner in der Kanzlei CLLB, die das Verfahren geführt hat. Insoweit betroffen können neben dem GLC 250 auch viele andere Modelle sein. Denn insgesamt handelt es sich um häufig verbaute Motoren. „Wir führen derzeit an die hundert Klageverfahren“ sagt Braun.
CLLB Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit bereits hunderte Diesel-Kunden gegen den Volkswagen Konzern und die Daimler AG.
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