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Schlagwort-Archive: Abgasskandal

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  2. Mit "Abgasskandal" verschlagwortete Einträge

Der Mai in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein5. Juni 2019

Die wichtigsten Updates zum Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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OLG Karlsruhe: Neue Pkw für vom Abgasskandal betroffene Käufer

Allgemein, VW - Volkswagen5. Juni 2019

Mit drei Urteilen vom 24. Mai 2019 hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass die Kläger Anspruch auf Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzwagens aus der aktuellen Serienproduktion haben.

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Der April in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein2. Mai 2019

Die wichtigsten Updates zum Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Abgasskandal – Mercedes GLK 220 CDI unter Verdacht

Mercedes Abgasskandal16. April 2019

Der Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 gerät im Abgasskandal in den Blickpunkt. Laut Medienberichten hat das Kraftfahrt-Bundesamt eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Modell entdeckt.

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Mercedes muss mehrere Hunderttausend Fahrzeuge zurückrufen

Mercedes Abgasskandal21. August 2018

Abgasmanipulationen bei Mercedes – KBA ordnet Rückruf für 700.000 Fahrzeuge an – Viele Modelle betroffen

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    Sie können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Ansprüche geltend machen – und das so einfach wie noch nie!

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nämlich im Juni 2023 ein wegweisendes Urteil gefällt. Dadurch lassen sich ab sofort Schadenersatzansprüche im Abgasskandal wesentlich einfacher durchsetzen. Denn jetzt reicht schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche aus und die lässt sich einfacher nachweisen als Vorsatz.

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

    Sie können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Ansprüche geltend machen – und das so einfach wie noch nie!

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    Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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    Ihr Fall bedarf einer persönlichen Überprüfung.

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