Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerden gegen die Auswertung sichergestellter interner VW-Unterlagen zum Dieselskandal zurück
München, 06.07.2018 – Wichtiges Signal im Abgasskandal. Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen die Auswertung sichergestellter interner VW-Unterlagen zum Dieselskandal zurückgewiesen. Damit können die bereits im März 2017 sichergestellten VW-Akten nun von der Staatsanwaltschaft ausgewertet werden. „Diese Entscheidung dürfte auch positive Auswirkungen auf die zahlreichen Zivilklagen, die geschädigte Autokäufer aufgrund der Abgasmanipulationen gegen VW führen, haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München.
Die beschlagnahmten Unterlagen dürften interessante Informationen zum VW-Dieselskandal liefern. Nachdem die Abgasmanipulationen im Herbst 2015 bekannt geworden waren, beauftragte Volkswagen eine internationale Anwaltskanzlei mit der internen Aufarbeitung des Abgasskandals. Dabei führte die Kanzlei zahlreiche Gespräche mit Mitarbeitern oder sichtete Mails und Unterlagen. Im März 2017 kam es im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen bei Audi zu einer Durchsuchung der Münchener Geschäftsräume der Kanzlei. Dabei wurden zahlreichen Unterlagen mit den Ergebnissen der internen Ermittlungen sichergestellt. Volkswagen und die Kanzlei reichten dagegen Verfassungsbeschwerden ein, so dass das Bundesverfassungsgericht die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen im Juli 2017 vorerst stoppte. Da das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden nun zurückgewiesen hat, kann die Staatsanwalt die sichergestellten Unterlagen nun auswerten.
Zur Begründung führte die Kammer aus, dass die Volkswagen AG durch die Sicherstellung der Unterlagen weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt sei und im Hinblick auf die Durchsuchung kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe.
Rechtsanwalt Dr. Leitz geht davon aus, dass die sichergestellten Dokumente einiges zur Aufklärung im Dieselskandal beitragen können. Besonders zu der Frage, wer im VW-Konzern zu welchem Zeitpunkt über die Abgasmanipulationen informiert war, dürften die Unterlagen Erkenntnisse liefern. „Zahlreiche durch den Abgasskandal geschädigte Autokäufer haben gegen VW bzw. gegen die Konzerntöchter bereits Klage eingereicht. Bisher hat VW versucht, die Verantwortung für die Abgasmanipulationen zurückzuweisen. Das könnte nach der Auswertung der Unterlagen schwieriger werden“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.
Unabhängig von der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts haben Klagen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags gegen VW gute Erfolgsaussichten. Immer mehr Gerichte stellen sich inzwischen auf die Seite der Verbraucher. Vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer, die ihre Rechte durchsetzen möchten, sollten allerdings nicht mehr lange warten, da zum 31.12.2018 die Ansprüche gegen VW verjähren.