Einführung der Musterfeststellungsklage beschlossen
Trotz Musterverfahren müssen Verbraucher ihre Ansprüche noch eigenständig geltend machen – Anmeldung im Klageregister
089 / 552 999-50
Trotz Musterverfahren müssen Verbraucher ihre Ansprüche noch eigenständig geltend machen – Anmeldung im Klageregister