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Trotz Musterverfahren müssen Verbraucher ihre Ansprüche noch eigenständig geltend machen – Anmeldung im Klageregister
München / Berlin, 14.06.2018 – Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition die Einführung der sog. Musterfeststellungsklage beschlossen. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten und damit noch bevor die Ansprüche der geschädigten Verbraucher im VW-Abgasskandal am 31. Dezember 2018 verjähren.
Allerdings wird es für die Verbraucher durch die Einführung der Musterfeststellungsklage nicht wesentlich einfacher, ihre Ansprüche im Dieselskandal durchzusetzen, da der Gesetzgeber auch hohe Hürden eingebaut hat. Kritiker sprechen deshalb auch von einer Mogelpackung. „Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist, dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte München.
Klageberechtigt sollen nur bestimmte Verbraucherschutzverbände sein, die mindestens 350 Mitglieder haben. Daher muss zunächst ein Verbraucherschutzverein gefunden werden, der in der Lage ist, die Klage zu führen. Dann soll die Musterfeststellungsklage in mehreren Schritten ablaufen. Zunächst muss der Verband die gleichgelagerten Interessen von mindestens zehn Verbrauchern vertreten. Damit die Klage aber überhaupt zugelassen wird, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in einem Klageregister anmelden. Erst dann wird das Musterverfahren überhaupt eröffnet. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte übernimmt gerne die notwendige Registrierung für ihre Mandanten.
Wird in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher gesprochen, sind diese damit noch lange nicht am Ziel. Ihre Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in einem weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden. Dadurch werden die Verfahren insgesamt in die Länge gezogen. Kritiker bemängeln diesen bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich.
Dennoch wird das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten. Rechtsanwalt Leitz: „Wir wollen unsere Mandanten unterstützen – unabhängig davon, ob sie den Weg über ein Musterverfahren wählen oder von vornherein auf eine individuelle Klage setzen. Am Ende geht es darum, ihre Rechte im Dieselskandal durchzusetzen und inzwischen hat sich eine Vielzahl von Gerichten auf die Seite der Verbraucher gestellt.“
Grundsätzlich geht es bei der Musterfeststellungsklage natürlich nicht nur um den Dieselskandal, sondern um viele Massenschadensfälle, in denen der Schaden für den Einzelnen zu gering ist und er deshalb das Risiko einer Klage scheut.
Sie wünschen weitere Informationen zur Musterfeststellungsklage oder möchten sich von uns ins Klageregister eintragen lassen? Dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir helfen Ihnen gern.