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Monats-Archive:: Mai 2020

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  3. Mai

BGH-Urteil im Abgasskandal – VW ist schadens­ersatz­pflichtig

Allgemein, VW - Volkswagen25. Mai 2020

München, 25.05.2020. Fast fünf Jahre ist es her, dass der VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 bekannt wurde. Nun gibt es ein erstes Urteil des Bundesgerichtshofs. Wie zu erwarten war, hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). Durch die Verwendung…

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Schadensersatz bei Mercedes GLC 220d im Abgasskandal

Allgemein, Mercedes Abgasskandal19. Mai 2020

Gericht geht von mindestens einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus – Daimler muss gegen Rückgabe des Fahrzeugs Kaufpreis erstatten. CLLB RAe – Ihre Experten. Tel. 089-552999-50

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Keine Verjährung im Abgasskandal bei Klageerhebung in 2019

Allgemein, VW - Volkswagen19. Mai 2020

OLG Stuttgart: Keine Verjährung im Abgasskandal bei Klageerhebung in 2019, CLLB Rechtsanwälte – Ihre Experten. Tel. 089-552999-50

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Der April in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein, Mercedes Abgasskandal, VW - Volkswagen10. Mai 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Daimler nach Antrag der EuGH-Generalanwältin unter Druck

Allgemein, Mercedes Abgasskandal4. Mai 2020

Abschalteinrichtungen grundsätzlich illegal – Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässig – BGH stärkt Mercedes-Kunden – CLLB RAe – Ihre Experten. Tel. 089-552999-50

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    Sie können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Ansprüche geltend machen – und das so einfach wie noch nie!

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nämlich im Juni 2023 ein wegweisendes Urteil gefällt. Dadurch lassen sich ab sofort Schadenersatzansprüche im Abgasskandal wesentlich einfacher durchsetzen. Denn jetzt reicht schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche aus und die lässt sich einfacher nachweisen als Vorsatz.

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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    Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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    Ihr Fall bedarf einer persönlichen Überprüfung.

    Auf Basis Ihrer Angaben, können wir keine eindeutige Aussage treffen.

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