1.12.2020 | Quelle: tagesschau.de
Verdacht auf Abschalteinrichtung beim VW-Motor EA 288
VW hat immer noch alle Hände mit seinen zahlreichen Klagen im Diesel Abgasskandal zu tun. Nun verdichten sich die Hinweise, dass auch der Nachfolgemotor EA 288 eine Abschalteinrichtung verbaut hat. VW und auch das Kraftfahrtbundesamt betonten hingegen immer wieder, dass im EA 288 keine „unerlaubten Abschalteinrichtungen“ vorhanden sind.
Nach Recherchen von Report Mainz, die zudem bei einem Abgastest mit vor Ort waren, scheint jedoch sehr wohl eine Abschalteinrichtung im EA 288 verbaut zu sein. Die Messungen der Abgase ergaben, dass bei Testfahrten deutlich mehr Abgas-Emissionen zu verzeichnen waren als dies auf dem Prüfstand der Fall ist. Bemerkenswert war weiterhin, dass eine Abhängigkeit der Abgasreinigung von der Außentemperatur bestand – ein Hinweis auf das sogenannte Thermofenster. Ob ein solches Thermofenster erlaubt ist, ist noch nicht geklärt. Auch der EuGH beschäftigt sich bereits mit dieser rechtlichen Fragestellung. Die Generalanwältin des EuGH hat ihren Standpunkt dazu bereits im April 2020 deutlich gemacht. Sie stuft Thermofenster als illegal ein.
Ein im Rahmen eines Verfahrens vor dem Landgericht Bielefeld verwandtes Gutachten ging beim EA 288 ebenfalls von der Verwendung einer Abschalteinrichtung aus. Weiter haben mittlerweile 16 Landgerichte VW wegen unerlaubten Abschalteinrichtungen verurteilt.
17.12.2020 | Quelle: tagesschau.de
EuGH stellt klar: Abschalteinrichtungen sind unzulässig
Darauf haben viele Kläger gewartet. Der EuGH hat nun offiziell klargestellt: Die Betrugssoftware von VW ist nach europäischem Recht eine unzulässige Abschalteinrichtung und demnach verboten. Konkret heißt das, dass die Reinigung von Abgasen grundsätzlich nicht deaktiviert werden darf.
Ein gutes Zeichen für Betroffene im Diesel Abgasskandal. Mehr dazu haben wir auch in unserer News für Sie zusammengefasst.
29.12.2020 | Quelle: wallstreet-online.de
Gutachten: Daimler manipuliert Abgasreinigung
Auf Grund eines Gutachtens, welches in ein Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart eingeführt wurde, erhärtet sich nun der Verdacht, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt hat. Der Besitzer eines Mercedes-Benz E250 CDI (Euro 5) hat Daimler auf Schadensersatz verklagt, weil er in seinem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung vermutete. Daimler bestritt diesen Vorwurf. Nach einem zur Vorlage gebrachten Gutachten erkennt die Motorsteuerung des Wagens eine niedrige benötigte Motorleistung auf dem Prüfstand und regelt die Kühlmittelsolltemperatur herunter, wodurch bessere Abgaswerte bei der Fahrzeug-Prüfung entstehen. Im tatsächlichen Straßenverkehr fallen die Emissionswerte deutlich höher aus.
Besitzern eines Mercedes-Diesels ist daher anzuraten, sich von einem auf den Dieselskandal spezialisierten Anwalt rechtlich beraten zu lassen.