OLG Celle bestätigt Schadensersatzanspruch im Abgasskandal
Erfolg für einen vom VW-Abgasskandal geschädigten Autokäufer. Das OLG Celle sprach ihm mit Urteil vom 20. November 2019 Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu (Az. 7 U 244/18). Er kann das Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.