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Monats-Archive:: November 2019

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  2. 2019
  3. November

OLG Celle bestätigt Schadensersatzanspruch im Abgasskandal

Allgemein, VW - Volkswagen22. November 2019

Erfolg für einen vom VW-Abgasskandal geschädigten Autokäufer. Das OLG Celle sprach ihm mit Urteil vom 20. November 2019 Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu (Az. 7 U 244/18). Er kann das Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

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Opel muss Diesel nach Gerichtsbeschluss zurückrufen

Allgemein, Cascada, Insignia, Opel Abgasskandal, Zafira15. November 2019

OVG Schleswig-Holstein bestätigt Rückruf für Opel Zafira, Insignia und Cascada – Betroffene Diesel müssen umgehend nachgerüstet werden.

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Der Oktober in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein14. November 2019

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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    Sie können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Ansprüche geltend machen – und das so einfach wie noch nie!

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nämlich im Juni 2023 ein wegweisendes Urteil gefällt. Dadurch lassen sich ab sofort Schadenersatzansprüche im Abgasskandal wesentlich einfacher durchsetzen. Denn jetzt reicht schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche aus und die lässt sich einfacher nachweisen als Vorsatz.

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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    Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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    Ihr Fall bedarf einer persönlichen Überprüfung.

    Auf Basis Ihrer Angaben, können wir keine eindeutige Aussage treffen.

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