09.04.2021 | Quelle: sol.de
Daimler erstmals zu Schadensersatz vom LG Saarbrücken verurteilt
Das Landgericht Saarbrücken hat erstmals der Klage eines Verbrauchers gegen die Daimler AG stattgegeben. Gegenstand der Klage: ein Mercedes GLK 220 CDI, den der Kläger im Jahr 2014 gekauft hat. In dem Diesel ist eine sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verbaut, die zu einem verbindlichen Rückruf vom Kraftfahrtbundesamt geführt hatte. Der Grund: Für das KBA stellt diese Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine unzulässige Abschaltreinrichtung dar, die im Realbetrieb einen zu hohen Emissionsausstoß verursacht, der aber unter Prüfstandsbedingungen verschleiert wird.
Der Kläger kann nun die Möglichkeit der Rückabwicklung seines Kaufvertrags in Anspruch nehmen und erhält den Kaufpreis seines Mercedes‘ gegen Rückgabe des Wagens wieder zurück.
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13.04.2021 | Quelle: tagesschau.de
BGH: VW muss auch Kreditkosten zurückzahlen
Dass VW in sehr vielen Urteilen den Verbraucher*innen Schadensersatz zahlen muss, ist bereits allseits bekannt. Doch wie sieht es mit den Zinsen eines Kredits aus, der zur Finanzierung eines Diesels aufgenommen wurde?
Die Klägerin hatte 2013 bei einem Autohaus einen gebrauchten VW Golf Diesel gekauft und zur Finanzierung einen Kredit in Höhe von 3.000€ bei der VW-Bank aufgenommen. Mit Bekanntwerden des Diesel Abgasskandals, verklagte sie den Konzern auf Schadensersatz, der ihr auch zugesprochen wurde – nicht aber die Rückzahlung der Kreditzinsen. Der BGH sah das aber anders (Az. VI ZR 274/20). Laut ihm umfasse der Schadensersatzanspruch auch die Kreditzinsen: „Der Käufer ist so zu stellen, als wäre es nicht zum Erwerb gekommen.“, teilte der BGH-Richter Stephan Seiters mit.
26.04.2021 | Quelle: diesel-abgasskandal.de
EA 288: OLG Naumburg verurteilt VW auch beim Nachfolgemotor
Der Autobauer VW hat allem Anschein nach nichts dazugelernt. Bereits in zahlreichen Landgericht-Urteilen wurde dem Nachfolgemotor EA 288 eine illegale Abschalteinrichtung zugeschrieben. Erstmals schließt sich nun auch ein Oberlandesgericht dieser Entscheidung an. Das OLG Naumburg verurteilte den Konzern am 9. April 2021 zu Schadensersatz (Az.: 8 U 68/20). Gegenstand der Klage war ein VW Golf VII TDI mit dem Motor EA 288.
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