11.03.2020 | Quelle: diesel-abgasskandal.de
BGH stärkt Rechte geschädigter Kunden im Abgasskandal
Leichtere Bedingungen für Diesel-Kläger: Eine unzulässige Abschalteinrichtung kann in einem Pkw auch dann vorliegen, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt das Modell nicht zurückgerufen hat. Dies stellte der Bundesgerichthof am 28.01.2020 klar.
Außerdem sei vom Kläger kein detailliertes Wissen über die Funktionen der Abschalteinrichtung zu verlangen. Es reiche aus, wenn der Kläger hinreichende Anhaltspunkte für die Vermutung hat, dass sich in seinem Auto eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. Grund für den BGH-Beschluss war die Schadensersatz-Klage eines Mercedes-Fahrers (Az.: VIII ZR 57/19), dessen Modell zwar nicht zurückgerufen worden war, andere Modelle der gleichen Motorenreihe jedoch schon.
12.03.2020 | Quelle: finanznachrichten.de
Mercedes Abgasskandal: Daimler AG muss GLK 220 CDI zurücknehmen
Ein wichtiges Urteil hat das Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz gefällt und die Daimler AG zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags verurteilt. Kläger war der Besitzer eines Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC, ein Euro 5 Diesel mit einem Motor der Baureihe OM651. In seinem Auto waren zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, die dazu führen, dass der PKW die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte im Straßenverkehr nicht einhält. Die Daimler AG konnte in diesem Zusammenhang nicht erklären, warum die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung ins Auto eingebaut war. Schließlich verurteilte das Landgericht Frankenthal den Autohersteller. Grund: vorsätzliches und sittenwidriges Handeln.
Nach diesem Urteil hat der Kläger einen Anspruch auf 27.181,72 Euro nebst Zinsen. Der Kaufpreis des PKW lag bei 39.000 Euro, jedoch muss sich der Kläger eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
13.03.2020 | Quelle: ndr.de
Folge der Musterfeststellungsklage: VW zahlt Entschädigungen ab dem 5. Mai
Den vom Abgasskandal betroffenen VW-Dieselkunden wurde nun nach dem Vergleich zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) eine Entschädigung ab dem 5. Mai zugesagt. Die Betroffenen können ab dem 20. März auf einer Internetplattform ihr individuelles Angebot einsehen. Im Rahmen des Vergleichs verspricht VW je nach Modell und Alter des Autos eine Entschädigung zwischen 1.350 und 6.257 Euro.