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News

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Der Juni in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein, Audi Abgasskandal, Mercedes Abgasskandal, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz21. Juli 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Rückruf für rund 170.000 Mercedes-Diesel

Allgemein, Mercedes AbgasskandalVon Franz Braun15. Juni 2020

Mercedes-Modelle von A-Klasse bis S-Klasse vom Rückruf betroffen – Schadensersatzansprüche gegen Daimler

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Der Mai in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein, Audi Abgasskandal, Mercedes Abgasskandal, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz15. Juni 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Daimler-Abgasskandal landet vor dem BGH

Mercedes AbgasskandalVon Dr. Henning Leitz8. Juni 2020

München, 08.06.2020. Nun landet auch der Mercedes-Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof. Der BGH verhandelt am 27. Oktober eine Schadensersatzklage gegen Daimler (Az.: VI ZR 162/20). Im Kern geht es dabei um die Fragen, ob das verwendete Thermofenster bei der Abgasreinigung bei einem Mercedes C 220 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung ist und ob Daimler den Kläger dadurch…

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BGH-Urteil im Abgasskandal – VW ist schadens­ersatz­pflichtig

Allgemein, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz25. Mai 2020

München, 25.05.2020. Fast fünf Jahre ist es her, dass der VW-Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 189 bekannt wurde. Nun gibt es ein erstes Urteil des Bundesgerichtshofs. Wie zu erwarten war, hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). Durch die Verwendung…

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Schadensersatz bei Mercedes GLC 220d im Abgasskandal

Allgemein, Mercedes AbgasskandalVon Franz Braun19. Mai 2020

Gericht geht von mindestens einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus – Daimler muss gegen Rückgabe des Fahrzeugs Kaufpreis erstatten. CLLB RAe – Ihre Experten. Tel. 089-552999-50

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Keine Verjährung im Abgasskandal bei Klageerhebung in 2019

Allgemein, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz19. Mai 2020

OLG Stuttgart: Keine Verjährung im Abgasskandal bei Klageerhebung in 2019, CLLB Rechtsanwälte – Ihre Experten. Tel. 089-552999-50

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Der April in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein, Mercedes Abgasskandal, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz10. Mai 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Daimler nach Antrag der EuGH-Generalanwältin unter Druck

Allgemein, Mercedes AbgasskandalVon Franz Braun4. Mai 2020

Abschalteinrichtungen grundsätzlich illegal – Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässig – BGH stärkt Mercedes-Kunden – CLLB RAe – Ihre Experten. Tel. 089-552999-50

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EuGH: Generalanwältin hält Abschalteinrichtungen für illegal

Allgemein, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz30. April 2020

Einschätzung trifft VW und andere Hersteller – Ausnahmen nur im engen Rahmen zulässig – Urteil des EuGH wird erwartet. CLLB RAe – Ihre Experten. Tel. 089-552999-50

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Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags

In Ihrem Fall scheint der Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags die wirksamste Methode zu sein – auch, wenn Sie diesen bereits vor Jahren abbezahlt haben. Wurde der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, haben Sie sogar Chancen, 100% der bereits gezahlten Raten und Ihre Anzahlung wieder zurück zu erhalten.

Neben dem Widerruf des Autokredit-Vertrags können Sie aber auch Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung fordern. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Ansprüche Sie im Detail geltend machen können.

Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags

In Ihrem Fall scheint der Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags die wirksamste Methode zu sein – auch, wenn Sie diesen bereits vor Jahren abbezahlt haben. Wurde der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, haben Sie sogar Chancen, 100% der bereits gezahlten Raten und Ihre Anzahlung wieder zurück zu erhalten.

Neben dem Widerruf des Autokredit-Vertrags können Sie aber auch Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung fordern. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Ansprüche Sie im Detail geltend machen können.

Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Sie können eventuell Geld zurückfordern oder haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug.

Als Betroffener im Dieselskandal stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

  • Vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs zurückverlangen
  • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
  • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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Als Betroffener im Dieselskandal stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

  • Vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs zurückverlangen
  • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
  • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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Ihr Fall bedarf einer persönlichen Überprüfung.

Auf Basis Ihrer Angaben, können wir keine eindeutige Aussage treffen.

Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite am Besten Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Auto-Leasingvertrags

Ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht München hat es bereits bestätigt: Auch ein Leasingvertrag kann widerrufen werden – und das auch noch Jahre später. Im Idealfall erhalten Sie damit gegen Abgabe Ihres Fahrzeugs alle bereits gezahlten Leasingraten zurück und sind Ihr Auto damit praktisch “umsonst” gefahren”. Das ist vor allem für im Dieselskandal betroffene Modelle lukrativ, aber natürlich auch für Benziner.

Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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Ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht München hat es bereits bestätigt: Auch ein Leasingvertrag kann widerrufen werden – und das auch noch Jahre später. Im Idealfall erhalten Sie damit gegen Abgabe Ihres Fahrzeugs alle bereits gezahlten Leasingraten zurück und sind Ihr Auto damit praktisch “umsonst” gefahren”. Das ist vor allem für im Dieselskandal betroffene Modelle lukrativ, aber natürlich auch für Benziner.

Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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