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News

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  2. News

BGH stärkt Rechte der Verbraucher im Abgasskandal

Allgemein, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz22. Februar 2019

In einem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 hat der BHG klargestellt, dass bei Fahrzeugen von einem Sachmangel auszugehen sein dürfte, wenn diese mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind.

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Dieselskandal: Auf Daimler rollt eine Klagewelle zu

Mercedes Abgasskandal, VitoVon Franz Braun21. Februar 2019

Rückrufe, Schadensersatz, Straf- und Bußgeldverfahren

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LG Stuttgart: Schadensersatz im Mercedes Abgasskandal

Mercedes AbgasskandalVon Dr. Henning Leitz4. Februar 2019

Daimler AG wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt – Reduzierung der Abgasrückführung bei niedrigen Temperaturen (sog.“Thermofenster“) ist unzulässig

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LG Augsburg sorgt im Abgasskandal für Paukenschlag

Allgemein, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz23. November 2018

VW muss Käufer eines Golf Diesel den vollen Kaufpreis erstatten – Volkswagen kann keinen Wertersatz verlangen

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Opel scheitert mit Eilantrag gegen Rückruf-Anordnung des KBA

Allgemein, Opel AbgasskandalVon Dr. Henning Leitz15. November 2018

Kraftfahrt-Bundesamt ordnet Rückruf für verschiedene Diesel-Modelle von Opel an – Schwerwiegende Anhaltspunkte für unzulässige Abschalteinrichtung

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Die Rückrufwelle bei Audi rollt an

A6, A7, Audi AbgasskandalVon Dr. Henning Leitz14. November 2018

KBA ruft offiziell 151.000 Audi-Diesel zurück: Was Betroffene jetzt tun sollten

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LG Stuttgart spricht Käuferin eines Porsche Cayenne 3.0 Diesel (EU6) Schadensersatz zu

Allgemein, Cayenne, PorscheVon Dr. Henning Leitz9. November 2018

Erstes Urteil im Abgasskandal gegen Porsche – Unzulässige Abschalteinrichtung beim Porsche Cayenne verwendet

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LG Offenburg spricht Käufer eines VW Touran Schadensersatz zu

Allgemein, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz9. November 2018

VW muss Fahrzeug zurücknehmen und Kaufpreis erstatten – Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

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Landgericht Baden-Baden spricht Audi-Halterin Schadensersatz zu

Audi Abgasskandal, Q 3Von Dr. Henning Leitz7. November 2018

VW haftet als Motorenhersteller für Abgasmanipulationen beim Audi Q3, CLLB Rechtsanwälte erwirken Urteil.

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Alexander Kainz von der CLLB im ACE-Interview: Verjährung droht – Welche Rechte haben Autofahrer?

Allgemein, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz19. Oktober 2018

Lesen Sie im Überblick, welche Rechte Sie als Geschädigter haben und warum Betroffene im VW Dieselskandal schnellstmöglich handeln sollten.

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    Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags

    In Ihrem Fall scheint der Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags die wirksamste Methode zu sein – auch, wenn Sie diesen bereits vor Jahren abbezahlt haben. Wurde der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, haben Sie sogar Chancen, 100% der bereits gezahlten Raten und Ihre Anzahlung wieder zurück zu erhalten.

    Neben dem Widerruf des Autokredit-Vertrags können Sie aber auch Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung fordern. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Ansprüche Sie im Detail geltend machen können.

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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    Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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    Sie können eventuell Geld zurückfordern oder haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug.

    Als Betroffener im Dieselskandal stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

    • Vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs zurückverlangen
    • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
    • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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    • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
    • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

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    Ihr Fall bedarf einer persönlichen Überprüfung.

    Auf Basis Ihrer Angaben, können wir keine eindeutige Aussage treffen.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite am Besten Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

    Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Auto-Leasingvertrags

    Ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht München hat es bereits bestätigt: Auch ein Leasingvertrag kann widerrufen werden – und das auch noch Jahre später. Im Idealfall erhalten Sie damit gegen Abgabe Ihres Fahrzeugs alle bereits gezahlten Leasingraten zurück und sind Ihr Auto damit praktisch “umsonst” gefahren”. Das ist vor allem für im Dieselskandal betroffene Modelle lukrativ, aber natürlich auch für Benziner.

    Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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    Ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht München hat es bereits bestätigt: Auch ein Leasingvertrag kann widerrufen werden – und das auch noch Jahre später. Im Idealfall erhalten Sie damit gegen Abgabe Ihres Fahrzeugs alle bereits gezahlten Leasingraten zurück und sind Ihr Auto damit praktisch “umsonst” gefahren”. Das ist vor allem für im Dieselskandal betroffene Modelle lukrativ, aber natürlich auch für Benziner.

    Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

    Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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