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News

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  2. News

Daimler nach Antrag der EuGH-Generalanwältin unter Druck

Allgemein, Mercedes AbgasskandalVon Franz Braun4. Mai 2020

Abschalteinrichtungen grundsätzlich illegal – Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässig – BGH stärkt Mercedes-Kunden – CLLB RAe – Ihre Experten. Tel. 089-552999-50

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EuGH: Generalanwältin hält Abschalteinrichtungen für illegal

Allgemein, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz30. April 2020

Einschätzung trifft VW und andere Hersteller – Ausnahmen nur im engen Rahmen zulässig – Urteil des EuGH wird erwartet. CLLB RAe – Ihre Experten. Tel. 089-552999-50

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Der März in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

Allgemein, Mercedes Abgasskandal, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz9. April 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Der Februar in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

AllgemeinVon Dr. Henning Leitz18. März 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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BGH stärkt Rechte geschädigter Kunden im Abgasskandal

Mercedes AbgasskandalVon Dr. Henning Leitz11. März 2020

Eine unzulässige Abschalteinrichtung kann auch dann vorliegen, wenn kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts erfolgt ist. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt und damit die Rechte geschädigter Mercedes-Kunden im Abgasskandal deutlich gestärkt.

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Der Januar in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

AllgemeinVon Dr. Henning Leitz21. Februar 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Abgasskandal – Mitsubishi unter Verdacht

Allgemein, MitsubishiVon Dr. Henning Leitz24. Januar 2020

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche im Diesel-Abgasskandal. CLLB Rechtsanwälte – Ihre Experten. Tel. 089-552999-50

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Der Dezember in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

AllgemeinVon Dr. Henning Leitz7. Januar 2020

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Der November in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

AllgemeinVon Dr. Henning Leitz11. Dezember 2019

Die wichtigsten Updates zum Diesel Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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OLG Celle bestätigt Schadensersatzanspruch im Abgasskandal

Allgemein, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz22. November 2019

Erfolg für einen vom VW-Abgasskandal geschädigten Autokäufer. Das OLG Celle sprach ihm mit Urteil vom 20. November 2019 Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu (Az. 7 U 244/18). Er kann das Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

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    Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags

    In Ihrem Fall scheint der Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags die wirksamste Methode zu sein – auch, wenn Sie diesen bereits vor Jahren abbezahlt haben. Wurde der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, haben Sie sogar Chancen, 100% der bereits gezahlten Raten und Ihre Anzahlung wieder zurück zu erhalten.

    Neben dem Widerruf des Autokredit-Vertrags können Sie aber auch Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung fordern. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Ansprüche Sie im Detail geltend machen können.

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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    Neben dem Widerruf des Autokredit-Vertrags können Sie aber auch Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung fordern. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Ansprüche Sie im Detail geltend machen können.

    Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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    Sie können eventuell Geld zurückfordern oder haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug.

    Als Betroffener im Dieselskandal stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

    • Vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs zurückverlangen
    • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
    • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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    • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
    • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

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    Ihr Fall bedarf einer persönlichen Überprüfung.

    Auf Basis Ihrer Angaben, können wir keine eindeutige Aussage treffen.

    Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite am Besten Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

    Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Auto-Leasingvertrags

    Ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht München hat es bereits bestätigt: Auch ein Leasingvertrag kann widerrufen werden – und das auch noch Jahre später. Im Idealfall erhalten Sie damit gegen Abgabe Ihres Fahrzeugs alle bereits gezahlten Leasingraten zurück und sind Ihr Auto damit praktisch “umsonst” gefahren”. Das ist vor allem für im Dieselskandal betroffene Modelle lukrativ, aber natürlich auch für Benziner.

    Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

    Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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    Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

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