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News

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  2. News

Audi Dieselskandal – Abgasmanipulationen im großen Stil

Allgemein, Audi AbgasskandalVon Dr. Henning Leitz2. Juli 2019

Audi spielt im Abgasskandal eine große Rolle und hat schon offenbar früh mit Abgasmanipulationen begonnen.

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Rückruf für 60.000 Mercedes GLK 220 CDI

Allgemein, Mercedes AbgasskandalVon Franz Braun25. Juni 2019

Zwangsrückruf von rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015 mit der Abgasnorm Euro 5 wg. illegaler Abschalteinrichtung. CLLB Rechtsanwälte – Ihre Experten – Tel. 089-552999-50.

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OLG Koblenz verurteilt VW zu Schadensersatz

Allgemein, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz13. Juni 2019

Mit Urteil vom 12. Juni 2019 entschied das OLG, dass VW im Abgasskandal aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: 5 U 1318/18).

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Der Mai in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

AllgemeinVon Dr. Henning Leitz5. Juni 2019

Die wichtigsten Updates zum Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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OLG Karlsruhe: Neue Pkw für vom Abgasskandal betroffene Käufer

Allgemein, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz5. Juni 2019

Mit drei Urteilen vom 24. Mai 2019 hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass die Kläger Anspruch auf Lieferung eines fabrikneuen, typengleichen Ersatzwagens aus der aktuellen Serienproduktion haben.

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Audi zu Schadensersatz bei VW Touareg 3.0 TDI verurteilt

Allgemein, Audi Abgasskandal, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz8. Mai 2019

Landgericht Bonn verurteilt Audi zu Schadensersatz im Zusammenhang mit VW Touareg.

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Der April in Kürze: News & Updates im Diesel Abgasskandal

AllgemeinVon Dr. Henning Leitz2. Mai 2019

Die wichtigsten Updates zum Abgasskandal für Sie zusammengefasst.

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Abgasskandal – Mercedes GLK 220 CDI unter Verdacht

Mercedes AbgasskandalVon Dr. Henning Leitz16. April 2019

Der Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 gerät im Abgasskandal in den Blickpunkt. Laut Medienberichten hat das Kraftfahrt-Bundesamt eine unzulässige Abschalteinrichtung bei dem Modell entdeckt.

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OLG Karlsruhe bejaht Schadensersatzanspruch im Abgasskandal

VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz7. März 2019

Wie das OLG Karlsruhe in einem Hinweisbeschluss verdeutlichte, hält es Schadensersatzansprüche gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für gerechtfertigt (Az.: 13 U 142/18).

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BGH stärkt Rechte der Verbraucher im Abgasskandal

Allgemein, VW - VolkswagenVon Dr. Henning Leitz22. Februar 2019

In einem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 hat der BHG klargestellt, dass bei Fahrzeugen von einem Sachmangel auszugehen sein dürfte, wenn diese mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind.

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Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags

In Ihrem Fall scheint der Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags die wirksamste Methode zu sein – auch, wenn Sie diesen bereits vor Jahren abbezahlt haben. Wurde der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, haben Sie sogar Chancen, 100% der bereits gezahlten Raten und Ihre Anzahlung wieder zurück zu erhalten.

Neben dem Widerruf des Autokredit-Vertrags können Sie aber auch Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung fordern. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Ansprüche Sie im Detail geltend machen können.

Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags

In Ihrem Fall scheint der Widerruf Ihres Autokredit-Vertrags die wirksamste Methode zu sein – auch, wenn Sie diesen bereits vor Jahren abbezahlt haben. Wurde der Autokredit nach dem 12. Juni 2014 geschlossen, haben Sie sogar Chancen, 100% der bereits gezahlten Raten und Ihre Anzahlung wieder zurück zu erhalten.

Neben dem Widerruf des Autokredit-Vertrags können Sie aber auch Schadensersatzansprüche wegen Wertminderung fordern. Gerne ermitteln wir für Sie, welche Ansprüche Sie im Detail geltend machen können.

Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Sie können eventuell Geld zurückfordern oder haben Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug.

Als Betroffener im Dieselskandal stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

  • Vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs zurückverlangen
  • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
  • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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Als Betroffener im Dieselskandal stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu:

  • Vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis Ihres Fahrzeugs zurückverlangen
  • Rückgabe Ihres Diesels gegen Erhalt eines mangelfreien Neuwagens
  • Forderung von Schadensersatzansprüchen wegen Wertminderung

Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite einfach Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Ihr Fall bedarf einer persönlichen Überprüfung.

Auf Basis Ihrer Angaben, können wir keine eindeutige Aussage treffen.

Hinterlassen Sie auf der nächsten Seite am Besten Ihre Kontaktdaten, damit wir Sie zu Ihrem Fall näher beraten können. Einer unserer Anwälte wird sich daraufhin innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen melden. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Ihre Chancen stehen sehr gut, Geld zurück zu bekommen! Unsere Empfehlung: Widerruf Ihres Auto-Leasingvertrags

Ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht München hat es bereits bestätigt: Auch ein Leasingvertrag kann widerrufen werden – und das auch noch Jahre später. Im Idealfall erhalten Sie damit gegen Abgabe Ihres Fahrzeugs alle bereits gezahlten Leasingraten zurück und sind Ihr Auto damit praktisch “umsonst” gefahren”. Das ist vor allem für im Dieselskandal betroffene Modelle lukrativ, aber natürlich auch für Benziner.

Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

Da Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten. Sofern vorhanden, müssen Sie lediglich die mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung entrichten.

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Ein rechtskräftiges Urteil vom Landgericht München hat es bereits bestätigt: Auch ein Leasingvertrag kann widerrufen werden – und das auch noch Jahre später. Im Idealfall erhalten Sie damit gegen Abgabe Ihres Fahrzeugs alle bereits gezahlten Leasingraten zurück und sind Ihr Auto damit praktisch “umsonst” gefahren”. Das ist vor allem für im Dieselskandal betroffene Modelle lukrativ, aber natürlich auch für Benziner.

Neben dem Widerruf des Auto-Leasingvertrags stehen Ihnen ggf. auch Schadensersatzansprüche auf die Rückabwicklung des Leasinggeschäfts zu.

Da Sie nicht rechtsschutzversichert sind, müssen etwaige Rechtskosten von Ihnen privat entrichtet werden. Gerne beraten wir Sie zu unseren Kostenmodellen.

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